Gemeinsame gesellschaftliche Initiative für „echten“ Schutz von Hochstamm-Obstbäumen
Machen Sie mit bei der Hochstamm-Petition!
Auf Initiative des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg wendet sich ein breites gesellschaftliches Bündnis in einem öffentlichen Aufruf an die Regierungsfraktionen Grüne und CDU sowie das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium: „Wir setzen uns dafür ein, Streuobstbäume wie bundesweit und sogar international üblich über eine Stammhöhe von mindestens 160 cm zu definieren“, so Dr. Gerhard Bronner, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes. Eine gleichlautende Unterschriftensammlung erbrachte über 1000 Unterschriften.
(Hochstamm-Petition).
Die aktuelle Vorlage für das Naturschutzgesetz sieht eine Definition von nur 140 cm Stammhöhe vor. Das will eine breite Allianz aus Naturschutzverbänden wie BUND, NABU und LNV, Bauernverbänden wie LBV und BLHV, Landkreis-, Gemeinde- und Städtetag als kommunalen Spitzenverbänden, Wissenschaftlern, Bund deutscher Baumschulen, Pomologenverein sowie Streuobst-Initiativen geändert haben. „Wir sind der Landesregierung dankbar für die vorbildlichen Anstrengungen zur Versöhnung von Landwirtschaft und Naturschutz im Zusammenhang mit dem Volksbegehren Pro Biene. Und genau in diesem Sinne eines Konsenses haben wir einen Konsens zum Streuobst-Schutz erarbeitet“, so Bronner. Erstmals seit Volksbegehren und Volksantrag sei es damit gelungen, eine ganz konkrete gemeinsame Position von Landwirtschaft und Naturschutz zu erstellen.
Die Initiatoren beziehen sich dabei unter anderem auf eine Stellungnahme des Bundes deutscher Baumschulen. Dieser weist darauf hin, dass die bisherige Definition von Streuobstbäumen bereits ab 140 cm Stammhöhe zu unnötigen Irritationen bei Ausschreibungen führen würde. „Nirgends in Deutschland und auch nicht in anderen Ländern werden Streuobst- oder Hochstamm-Obstbäume über 140 cm Stammhöhe definiert. Wir bitten Sie daher dringend, von dieser eigenwilligen Definition Abstand zu nehmen!“, so die Initiatoren in ihrem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz und Wolfgang Reinhart sowie die beiden Ministerien.
Darüber hinaus unterstützen auch zahlreiche namhafte Professoren aus Botanik, Entomologie, Ornithologie und Ökologie diesen Aufruf. Denn laut Initiatoren sei es naturschutzfachlich unumstritten, dass Bäume mit einer höheren Stammhöhe eine erheblich höhere naturschutzfachliche Bedeutung besitzen. „Dies gilt sowohl für artenreiche Blumenwiesen wie die für Baden-Württemberg besonders wichtigen FFH-Flachlandmähwiesen und die damit zusammenhängende Insektenvielfalt als auch für Spechthöhlen mit ihren wertgebenden Folgenutzern bei Vögeln, Fledermäusen und Insekten“, so der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle.
Die Landesregierung beziehe sich – völlig zu Recht – in ihrer Politik auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung. Wenn dies für den Streuobst-Schutz gelten solle, dann spreche dies auch eindeutig dafür, den Schutz von Streuobstbeständen so zu definieren, dass Bestände mit „überwiegend mind. 160 cm Stammhöhe“ unter Schutz gestellt werden und nicht wie derzeit vorgesehen mit „überwiegend mind. 140 cm Stammhöhe“. Laut Angaben des LNV würde die geplante Regelung dazu führen, dass Obstbaumbestände als „Streuobst“ unter Schutz gestellt würden, in denen kein einziger echter Hochstamm stehe. Daher bitten auch der Pomologenverein sowie zahlreichen Streuobst-Initiativen darum, den Streuobst-Begriff nicht in einem bisher europaweit einmaligen „Neudefinition“ zu verwässern“, so der LNV. Dies könne und solle nicht das Ziel der Landesregierung sein. Erforderlich sei gerade in Baden-Württemberg als Streuobst-Kernland ein „echter“ Hochstamm- und Streuobst-Schutz.
„Wir nehmen mit unserem Vorschlag ausdrücklich in Kauf, dass einige Obstbaumbestände weniger unter den gesetzlichen Schutz fallen. Hier gilt für uns „Qualität geht vor Quantität“, begründet Bronner die Position der Initiatoren. Die damit nicht unter den Schutz fallenden Obstbaumbestände liegen im Regelfall nicht in Ortsrandnähe. Der Schutz vor Bebauung wäre also nur ein wenig relevantes Argument.
Ein wichtiger Bestandteil des Kompromisses zwischen Landwirtschaft und Naturschutz ist nach Angaben von Marco Eberle vom Landesbauernverband Baden-Württemberg die weitere Förderung von Streuobst: „Der Erschwernisausgleich beim Mähen von Streuobstwiesen ist ökonomisch und nicht ökologisch begründet. Der Mehraufwand für die Landwirte soll daher wie bisher schon bei einer Stammhöhe von 140 cm greifen. Denn der Aufwand in der Bewirtschaftung durch Landwirte, wie durch die Kommunen steigt sogar mit geringerer Stammhöhe“.
„Wir verstehen unseren Vorschlag in diesem breiten Bündnis aus Landwirtschaft, Naturschutz, kommunalen Spitzenverbänden, Wissenschaft, Baumschulen, Streuobst-Initiativen und Pomologenverein auch als ersten Beitrag im Sinne des vom Lande angestrebten Gesellschaftsvertrages“, betont Bronner und fordert Regierungsfraktionen und Ministerien auf: „Greifen Sie diese Chance auf und unterstützen Sie die konsensuale Zusammenarbeit, indem Sie beim Streuobst-Schutz den vorgeschlagenen Kompromiss berücksichtigen.“