Reihe notwendiger Verbesserungen beim neuen Naturschutzgesetz

Viel lobende Worte, aber auch Verbesserungen notwendig

Der LNV begrüßt etwa die gesetzlichen Regelungen zu Landschaftserhaltungsverbänden, für deren Gründung sich der LNV seit Jahren einsetzt. Er lobt die Gesetzesinhalte zur Sicherung des Biotopverbunds, zum Moorschutzkonzept, zur Sicherung von Schutzgebieten vor gentechnisch veränderten Organismen und vieles anderes mehr.
Erfreut zeigt sich der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret, dass eine alte LNV-Forderung aufgenommen wurde: Für die Naturbildung von Kindern kann künftig eine Positivliste häufiger Tierarten erstellt werden, die in Kindergärten und Schulen gehalten werden dürfen, und das ohne Ausnahmegenehmigung vom strengen Artenschutzrecht. „Wir denken da z.B. an Laich vom Grasfrosch und Raupen des Tagpfauenauges. Kinder sollen die Entwicklung unserer Tierwelt über Larvenstadien beobachten und Begeisterung für die Natur entwickeln können.“
Bei der Bestellung der Naturschutzbeauftragten wünscht sich der LNV weniger kommunalen und mehr Einfluss der Naturschutzbehörden.
Deutliche Kritik übt der LNV daran, dass für Naturparke weniger strenge Regelungen als im Bundesgesetz gelten sollen. Er vermisst eine Stärkung der Landschaftsplanung durch verpflichtende Übernahme von wichtigen Teilen in die Flächennutzungspläne. Abgelehnt wird auch die Anhebung der Mindestgröße von Trockenmauern, ab der diese unter gesetzlichem Biotopschutz fallen. Dies widerspricht völlig dem Landesziel, Kulturlandschaften auch aus touristischen Gründen erhalten zu wollen.
Als Verwaltungsvereinfachung schlägt der LNV vor, auf die strategische Umweltprüfung für die Landschaftsplanung zu verzichten. Aufgabe eines Landschaftsplans sei ja gerade Umweltschutz in Form der Freihaltung von Natur und Landschaft vor Überbauung.
Download: LNV-Pressemitteilung zum neuen Naturschutzgesetz