LNV-Pressemitteilung vom 10.3.2015
Der LNV begrüßt etwa die gesetzlichen Regelungen zu Landschaftserhaltungs-Verbänden, für deren Gründung sich der LNV seit Jahren einsetzt. Er lobt die Gesetzesinhalte zur Sicherung des Biotopverbunds, zum Moorschutzkonzept, zur Sicherung von Schutzgebieten vor gentechnisch veränderten Organismen und vieles anderes mehr. Erfreut zeigt sich der LNV, dass eine alte LNV-Forderung aufgenommen wurde: Für die Naturbildung von Kindern kann künftig eine Positivliste häufiger Tierarten erstellt werden, die in Kindergärten und Schulen gehalten werden dürfen.