LNV-Zukunftsforum 2025
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – Ambitionierte Ziele, praktische Fragen, politische Gefahren, 22.11.2025, Stuttgart
Tagungsband mit Kurzbeiträgen
Presseinformation vom 25.11.2025

Mitwirkende: Ralf Worm, Franziska Parton, Dr. Gerhard Bronner, Sebastian Olschewski, Reinhold Mayer, Dr. Dorothee Braband, Prof. Dr. Thomas Potthast, Bernhard Bolkart, Dr. Alois Kapfer, Leonie Meder, Christine Lorenz-Gräser
Einführung
Dr. Gerhard Bronner, LNV-Vorsitzender
Als Naturschützer und habe ich gedacht: „wunderbar, genau die richtigen Ziele!“. Allerdings verspürte ich auch Skepsis, ob dieses zeitliche Ambitionsniveau zu halten sein wird und ob es finanzierbar ist. In die Rolle als Landnutzer ist einzudenken: was bedeuten die unscharfen Begriffe der Verordnung und was könnte der worst case für mich sein? Was sind wiederherstellungsbedürftige Flächen? Einführung
Alle Jubeljahre mal die Welt reparieren – Aufgabe oder Anmaßung?
Pfarrerin Monika Renninger, Leiterin Evangelisches Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart
Der Mensch darf mitwirken bei der Reparatur der Welt: Diese Auffassung vertritt das zentrale Konzept der jüdischen Ethik – der Gedanke, dass die Mitwirkung des Menschen im Schöpfungsgedanken angelegt ist Tikkun Olam bedeutet „Reparatur der Welt“ und ist zu einem Sammelbegriff für soziales und ökologisches Engagement geworden. Menschen sind aufgefordert, zugunsten einer gerechteren, konfliktärmeren, naturerhaltenden Welt zu wirken. Einführung
Die Wiederherstellung der Natur und ihre Gegner – konzeptionelle, ethische und politische Fragen
Prof. Dr. Thomas Potthast, Universität Tübingen, Lehrstuhl für Ethik der Biowissenschaften
Es kann und soll nicht primär um die vermeintlich exakte Erreichung früherer Zustände (historische oder hypothetische Referenzzustände) gehen, sondern um eine Verbesserung der äußerst kritischen Situation der biologischen Vielfalt und der funktionalen Leistungsfähigkeit von Ökosystemen. Vortrag
Die EU-Wiederherstellungsverordnung und ihre Umsetzung in Baden-Württemberg
Sebastian Olschewski, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW, Leiter Referat 72 (Arten- und Habitatschutz)
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) ist seit dem 18. August 2024 in Kraft und gilt als europäisches Gesetz unmittelbar. Sie ist ein Kernelement der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und setzt einen verbindlichen Rahmen, um geschädigte Land- und Meeresökosysteme in der gesamten Europäischen Union wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Die W-VO ist eine Querschnittsaufgabe verschiedener Ministerien. Vortrag
Auftrag, Impuls oder Chance? – Die Wiederherstellungsverordnung aus Sicht einer Höheren Naturschutzbehörde
Dr. Dorothee Braband, Regierungspräsidium Tübingen, Leiterin Ref. 56 (Naturschutz)
Natura 2000 ist das größte grenzüberschreitendes, koordinierte Schutzgebietsnetz der Welt, aber es muss mehr getan werden im Hinblick auf Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen. Die Wiederherstellungsverordnung der EU ist seit dem 18.08.2024 in Kraft. Sie ist in vollem Umfang umzusetzen, zuständig sind die Mitgliedstaaten. Vortrag
Herausforderung für die Landwirtschaft – die Sicht der Bauernverbände
Bernhard Bolkart, Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes e. V.
Die Bäuerinnen und Bauern übernehmen täglich Verantwortung für Ernährung, Klima und Land-schaft. Sie erzeugen hochwertige regionale Lebensmittel, sichern die Ernährung und halten unsere Kulturlandschaft offen. Diese Leistungen verdienen Anerkennung und faire Rahmenbedingungen. Europa verfolgt mit dem Green Deal ehrgeizige Ziele. Grundsätzlich stehen wir dazu – doch viele Vorgaben sind in der Praxis schwer umsetzbar.
Der Wald in Baden-Württemberg – gut aufgestellt für die Wiederherstellungsverordnung?
Reinhold Mayer, Vorsitzender Landeswaldverband Baden-Württemberg e. V.
Die FFH-Berichte und die aktuellen Ergebnisse der Bundeswaldinventur bestätigen für den Wald insgesamt und die 13 FFH-Waldlebensraumtypen eine stetige Verbesserung in den letzten 30 Jahren und einen überwiegend günstigen Erhaltungszustand von weit über 80% der Gebiete nach Anzahl und Fläche im Gesamtwald (innerhalb und außerhalb FFH-Gebiete). Daher stellt sich die Frage, welchen Mehrwert die W-VO für den Wald in Baden-Württemberg hat. Vortrag
(Wieder-)Herstellung von Lebensräumen – das Knowhow der Landschaftserhaltungsverbände am Beispiel Ostalbkreis
Ralf Worm, Geschäftsführer Landschaftserhaltungsverband Ostalbkreis
Der Landschaftserhaltungsverband (LEV) dient dem Erhalt und der Verbesserung der Vielfalt von Landschaften, Lebenräumen und von Tier- und Pflanzenarten. Landwirte, Kommunen, Naturschutzverbände und andere, die aktiv unsere Landschaft erhalten und gestalten, bringen sich beim LEV ein. Der Pflegeschwerpunkt des LEV liegt in Schutzgebieten aller Art (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, §24a-Biotope u.a.). Vortrag
Naturschutz neu denken? Sind die Naturschutzziele mit den bisherigen Methoden zu erreichen? Brauchen wir neue Ansätze?
Dr. Alois Kapfer, Landschaftsökologe, Verein Naturnahe Weidelandschaften
Vor dem Hintergrund des seit etwa 50 Jahren stark beschleunigenden Schwundes der Biodiversität Mitteleuropas plädieren wir für einen Paradigmenwechsel im Naturschutz. Die klassischen konservierenden Instrumente des Naturschutzes wie Schutzgebietsausweisung, Entnahme- und Störungsverbot, Landschafts-Planung oder parzellenbezogene Maßnahmen der Landschaftspflege müssen dringend ergänzt werden. Vortrag
Tagungsleitung: Dr. Gerhard Bronner, LNV, Vorsitzender
Moderation: Leonie Meder und Franziska Parton, DialogDesign
Programm und Organisation: Christine Lorenz-Gräser, LNV, Geschäftsführerin







