„Kartellamt auf Krawall gebürstet“

Landesnaturschutzverband: Politik und Juristen müssen einschreiten

Wenn der Freiburger Journalist Bernward Janzing in einem taz-Kommentar dem Kartellamt Krawall attestiert, ist dies eine ungewohnt deftige Sprache. „Der Vorwurf allerdings wird mit guten Gründen erhoben“, bemerkte heute der Vorsitzende des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg (LNV), Reiner Ehret.

Die Stadt Titisee-Neustadt will es Schönau nachmachen und ein eigenes Stadtwerk betreiben, wie es die Bürger der Schwarzwaldstadt schon vor Jahren gründeten. Das Kartellamt bremst jetzt beim vergleichbaren Vorhaben die Stadt Titisee-Neustadt aus und beweist zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate, dass es sich gerne um Projekte kümmert, die von Bürgern selbst geplant und organisiert werden.

Dazu gehört aktuell auch die Anordnung des Kartellamtes, die seit Jahrzehnten bewährte Form der Forstbewirtschaftung in Baden-Württemberg zu zerstören. Davon wären besonders die Kommunen und die Kleinwaldbesitzer existentiell betroffen. „Die Großen lässt man stattdessen laufen“, stellt Ehret fest und verweist auf das totale Versagen des Kartellamtes bei Großkonzernen, vor allem auch bei Banken. Das Kartellamt habe es, so Ehret, nicht verhindern können, dass in der Eurokrise Banken „systemrelevant“ und Unternehmen „too big to fail“ wurden und so auf Kosten der Allgemeinheit gestützt und saniert wurden. „Hier hätte das Kartellamt tätig werden müssen und nicht als Bremser, wenn Kommunen sich ökonomisch und ökologisch neu aufstellen wollen.“

Der LNV, so sein Vorsitzender, fordert die Politik im Land und in Berlin auf, den Schikanen des Kartellamtes endlich einen Riegel vorzuschieben. Wenn sich daran kein Politiker die Finger verbrennen wolle, müsste letztlich das Verfassungsgericht die Anmaßung der Bundesbehörde Kartellamt Einhalt gebieten. Deshalb gratuliere der LNV dem Forstminister Bonde zum Entschluss, gegen die Anordnung des Kartellamtes zu klagen. „Und der Stadt Titisee-Neustadt wünschen wir denselben Mut!“

Download: LNV-PM zum Kartellamt

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