Straßenbeleuchtung darf kein Insektenkiller sein

Naturschutzgesetz schreibt insektenfreundliche Beleuchtung vor / Große Defizite bei der Umsetzung

Zum Start der Insektensaison fordert der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) die Kommunen auf, Straßen naturverträglich zu beleuchten – wie es das Landesnaturschutzgesetz vorschreibt. Die Naturschützer monieren, dass sowohl Planungsbüros als auch amtliche Beratungs- und Förderstellen zu einseitig auf die Energieeinsparung achten und den Schutz von Insekten und anderen Tieren vernachlässigen.

„Wenn in diesen Wochen Mai- und Junikäfer, Mücken und Nachtfalter ausschwärmen, erleben wir es wieder Nacht für Nacht: Unzählige Insekten kreisen endlos um Straßenlaternen und andere Außenleuchten, bis sie erschöpft verenden oder gar verbrennen“, sagt LNV-Vorstandsmitglied Dr. Eberhard Aldinger. „Bei Um- und Neubau der Straßenbeleuchtung müssen die naturschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden. Die Straßenbeleuchtung darf kein Insektenkiller sein.“

Insektenfreundliche Lampen sind Pflicht

Das Landesnaturschutzgesetz schreibt in § 21 vor, bei der Neuanlage und Sanierung der Straßenbeleuchtung insektenfreundliche Lampen einzusetzen. Anlagen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen, sind bis 2030 auszutauschen. Der LNV fordert, dass Kommunen insbesondere folgende Faktoren berücksichtigen:
• Beleuchtungsstärke je nach Verkehrsbereich so klein wie möglich wählen.
• Lichtlenkung nur nach unten auf die Straße, um die Umgebung möglichst wenig zu erhellen und weniger Insekten anzulocken.
• Höhe der Masten minimieren.
• Farbtemperatur von etwa 2.000 Kelvin wählen, so dass das Licht wenig Blauanteile enthält. Bläuliches Licht lockt Insekten besonders stark an.
• Straßenbeleuchtung wo immer möglich zwischen 22 und 5 Uhr abschalten oder zumindest dimmen. Sinnvoll können auch Systeme mit Bewegungsmeldern sein, die die Beleuchtung nur dann einschalten, wenn jemand unterwegs ist.

Förderrichtlinien des Bundes sind auf dem Naturschutz-Auge blind

Eine unrühmliche Rolle spielen aus Sicht des LNV die Förderrichtlinien des Bundes. Sie fordern lediglich eine Stromeinsparung, lassen andere umweltrelevante Aspekte aber außen vor. So gibt es beispielweise keine Anforderungen an Farbtemperatur, Lichtlenkung oder Lichtmenge. „Der Einsatz von sparsamen LED-Lampen führt oft zu einem umso weniger sparsamen Einsatz von Licht“, kritisiert Aldinger. Mit LEDs ließe sich verschwenderisch viel Licht bei geringen Kosten auf die Straße bringen.

Der LNV betont, dass zur Energieeinsparung nicht immer auf LED umgestellt werden müsse. „Bei modernen Hochleistungs-Natriumdampflampen (NAV) ist es sinnvoller und wirtschaftlicher zu dimmen“, erklärt Aldinger. „Alte Quecksilberdampflampen dagegen sollten zügig auf LED umgestellt werden.“

Beleuchtung außerörtlicher Radwege

Der LNV hat im April 2021 gemeinsam mit BUND, NABU und der Fachgruppe Dark Sky Empfehlungen zur Beleuchtung außerörtlicher Radwege veröffentlicht. Das entsprechende LNV-Info 03/2021 finden Sie unter: LNV-Info 03/2021 Radwegbeleuchtung außerorts

Pressemitteilung zum download: Insektenverträgliche Straßenbeleuchtung