Vergleich Personalausstattung der Unteren Naturschutzbehörden

LNV-Info 4/2013

Die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreie Städten haben in den letzten zwei Jahrzehnten einen erheblichen Aufgabenzuwachs erfahren. Dabei haben Vorgaben der EU eine Rolle gespielt (Natura 2000, CC-Kontrollen), die Übertragung von Aufgaben, die früher bei den höheren Naturschutzbehörden lagen, aber auch landesrechtliche Regelungen (Eingriffs-Ausgleichsregelung, Ökokonto, Biotopschutzgesetz etc.). Ein Personalzuwachs hat nicht im gleichen Umfang stattgefunden – die Zuweisung der Stellen der Kreisökologen reichten nicht aus, um mit dem Aufgabenzuwachs Schritt zu halten. Erschwerend kommt hinzu, dass in zahlreichen Landkreisen seit jeher die Personalausstattung im Naturschutz unzureichend war.

Es ist offenkundig und wurde im Zuge der Erarbeitung der Naturschutzstrategie auch bestätigt, dass in den meisten Landkreisen Personal und Aufgaben in einem Missverhältnis stehen. Erst allmählich zeichnet sich eine Entlastung dort ab, wo Landschaftserhaltungsverbände eingerichtet werden, die die Naturschutzbehörden bei der Organisation der Landschaftspflege und der Umsetzung von Natura 2000 unterstützen.

Nicht immer ist den wesentlichen Entscheidungsträgern auf Kreisebene dieses Missverhältnis bewusst, manche interessieren sich auch nicht besonders dafür. Da es sich jedoch um Pflichtaufgaben handelt (und nicht um auch wünschenswerte Kür), sind damit Risiken für die Landkreise und das Land verbunden. Diese liegen in mangelnder Rechtssicherheit von Bauleitplänen und anderen Genehmigungen und sogar in möglichen Strafzahlungen der EU. Dass die Ziele des Naturschutzgesetzes verfehlt werden, das Erbe unserer Kulturlandschaft und der Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern, ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Um gegenüber den Landkreisen und dem Land den Handlungsbedarf deutlich zu machen, hat der LNV im Jahr 2008 eine Übersicht über den Aufgabenanfall der Unteren Naturschutzbehörden und die Personalausstattung erstellt. Diese Übersicht wurde im Jahr 2013 aktualisiert und verfeinert.

Dabei wurde so vorgegangen, dass der aktuelle Stellenbestand einem „objektiven Arbeitsanfall“ gegenübergestellt wurde. Wie beide Zahlen ermittelt wurden, ist nachfolgend im Detail dargestellt. Um ein Maß zu finden für eine Personalausstattung, die zur Erfüllung der Pflichtaufgaben ausreicht, wurde in jedem Regierungsbezirk ein Landkreis gesucht, in dem nach Außenwahrnehmung der Naturschutz gut funktioniert. Dies war nicht zwangsläufig immer der am besten ausgestattete. Der Durchschnitt dieser vier Landkreise wurde dann als Referenz herangezogen. Mit einer solchen Personalausstattung flächendeckend wäre es möglich, die Pflichtaufgaben im Naturschutz zu erfüllen. Wie viel Naturschutz ein Landkreis über seine Pflichten hinaus leistet – bei der Öffentlichkeitsarbeit, der Umweltbildung und anderem – ist eine Wertentscheidung.

Da wir uns bei unserer Studie auf öffentlich zugängliche Datenquellen beschränkten, erhebt sie nicht den Anspruch auf wissenschaftliche Exaktheit. Vielmehr soll sie eine grobe Orientierung liefern und arbeitet deshalb mit Indikatoren. Genauere Ergebnisse wären nur bei aktiver und umfassender Beteiligung der Landratsämter als Datenlieferanten möglich. Auch kann der objektive Arbeitsanfall auf Grund lokaler Besonderheiten nach oben oder unten abweichen.

Es hat sich gezeigt, dass es nicht sinnvoll ist, die kreisfreien Städte in diesen Vergleich einzubeziehen. Dort nehmen die Unteren Naturschutzbehörden eine Vielzahl kommunaler Aufgaben wahr. Die Aufgabenfelder sind aber so uneinheitlich, dass auch ein Korrekturfaktor nicht zu plausiblen Ergebnissen führte. Vielleicht kann zu einem späteren Zeitpunkt einmal eine sinnvolle Formel zur Bestimmung des Arbeitsanfalls in kreisfreien Städten entwickelt werden.

Berechnung des Personalbestandes

Hierzu wurden verschiedene Quellen ausgewertet (Verzeichnis der Naturschutzbehörden, Stellenpläne, eigene und fremde Erhebungen), die in Summe eine einigermaßen verlässliche Datengrundlage bilden. Eine exakte Auswertung ist nur in Kooperation mit den Landratsämtern selbst möglich, wäre aber für die Zukunft anzustreben. Neben dem Personal der Unteren Naturschutzbehörde wurde auch das Personal der Landschaftserhaltungsverbände gerechnet, da die LEV ja die Unteren Naturschutzbehörden entlasten sollen. Ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte wurden als Achtelstelle gewertet.

Insgesamt kommt man so auf einen vorhandenen Personalbestand von landesweit 217 Stellen, für die anständige Erfüllung der Pflichtaufgaben wären 80 weitere nötig.

Berechnung des objektiven Arbeitsanfalls

Der objektive Aufgabenanfall wurde nach einer Formel entwickelt, in die die Kreisfläche (differenziert nach Nutzung) , Schutzgebietsflächen, Dynamik der Siedlungsentwicklung, Bevölkerung und einige andere leicht zugängliche Parameter eingehen. Exaktere Auswertungen würden erfordern, dass die Behörden selbst Vorgänge quantitativ dokumentieren und Zahlen liefern. Dies war zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgesehen.

Die verwendeten Parameter und Indices erheben nicht den Anspruch, einzeln und direkt den Arbeitsanfall für die jeweilige Einheit abzubilden (z.B. Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe). Vielmehr sollen sie in ihrer Gesamtheit einen plausiblen Wert für den Arbeitsanfall liefern.

Im nachfolgendem Diagramm ist dargestellt, wie sich im Landesschnitt die angenommene Aufteilung der Arbeit auf die einzelne Parameter und Indices darstellt.

Das vollständige LNV-Info finden Sie hier:

LNV-Info 4/2013 zur Personalausstattung der Unteren Naturschutzbehörden