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Meldung der kommunalen Energieverbräuche verbessert

Zur Meldepflicht für kommunale Energieverbräuche nach § 18 Klimaschutzgesetz:

Meldedisziplin der Kommunen hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert

LNV stellt Ergebnis auf digitaler Karte vor

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV), Dachverband von 36 Naturschutzvereinen in Baden-Württemberg, prüft seit 2 Jahren ob die Kommunen ihren Verpflichtungen aus dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KSG BW) nachkommen. Dieses verpflichtet die Kommunen in § 18 (vorher § 7b), ihre Energieverbräuche in kommunalen Einrichtungen bis zum 30. Juni jeden Jahres auf einer Plattform einzutragen. Ziel ist, dass sich Städte und Gemeinden mit ihrem Energieverbrauch beschäftigen und dessen Kosten und Emissionen mehr in den Fokus rücken. Das hilft auch Einsparpotenziale aufzudecken. Im Vergleich zum Vorjahr sind 2023 deutlich mehr Kommunen fristgerecht ihrer Meldepflicht nachgekommen.

Interaktive Karte veröffentlicht

Der LNV hat eine interaktive Karte veröffentlicht, auf der für jede Kommune abgerufen werden kann, ob sie die Daten zum Energieverbrauch geliefert hat. In diesem Jahr (2023) haben etwas mehr als die Hälfte der Kommunen ihre Daten publiziert. Im Vorjahr waren das nur 21 % gewesen.

Kommunen sparen mit funktionierendem Energiemanagement auch Geld

„Wer nicht weiß, wieviel Energie er verbraucht, kann auch nicht effizient damit umgehen“, so LNV-Vorsitzender Dr. Gerhard Bronner. Erfahrungsgemäß sparen Kommunen mit funktionierendem Energiemanagement und den daraus abgeleiteten Maßnahmen ein Viertel bis ein Drittel ihres Energieverbrauchs und dessen Kosten ein. Und damit auch Treibhausgasemissionen. Spitzenreiter wie Stuttgart kommen schon auch mal auf die Hälfte der bisherigen Werte.

Versäumnisse beim Energiesparen und beim Klimaschutz nicht hinnehmen!

In dieser Situation möchte der LNV mit der interaktiven Karte zumindest Transparenz schaffen. „Vielleicht motiviert der digitale Pranger ja manche Kommunen, nachzuliefern, wenn sie sich kritischen Fragen aus dem Gemeinderat oder der Bürgerschaft stellen müssen“, hofft Naturschützer Bronner. Im September 2023 soll die Karte aktualisiert werden. Der LNV hofft, dass dann die Landesfläche komplett grün erscheint. Und falls einzelne Kommunen noch rot markiert sind? „Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob sie ihren Energieverbrauch kennt und weshalb sie ihrer Pflicht nach dem Klimaschutzgesetz nicht nachkommt.“, schlägt Bronner vor.

Nach Klimaschutzgesetz muss Energieverbrauch dokumentiert werden

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtet nach § 18 die Stadt- und Landkreise sowie die Städte und Gemeinden, ihre Energieverbrauchsdaten auf einer Internetplattform zu dokumentieren. Damit sollen sie motiviert werden, sich mit ihren Energieverbräuchen zu beschäftigen, Energiemanagement zu betreiben und so Einsparpotenziale zu erkennen. Vor Einführung des Klimaschutzgesetzes hat dies nur eine Minderheit der Gemeinden getan.

Interaktive Karte

Die Interaktive Karte zeigt die Meldelage für jede Kommune mit Stand 14.07.2023.

Hintergrundinformation

Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz: § 18 Erfassung des Energieverbrauchs

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