und umweltfreundliche Verkehrsinvestitionen der Kommunen
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Als Schritt in die richtige Richtung, dem aber weitere folgen müssen, hat der Landesnaturschutzverband (LNV) den Änderungsentwurf des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) bezeichnet. Das Gesetz regelt die Bezuschussung von kommunalen Verkehrsprojekten im Straßenbau, öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und im Fuß- und Radverkehr.
In seiner Stellungnahme fordert der LNV, die Aufteilung der Fördermittel zu Gunsten des Umweltverbunds (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) von 60 % auf 80 % anzuheben. Nur so besteht eine Chance, die jahrzehntelange Benachteiligung des öffentlichen Verkehrs einigermaßen auszugleichen. Die absolute Höhe der Förderung des kommunalen Straßenbaus bleibt dank der annähernden Verdoppelung des gesamten Mittelvolumens fast gleich.
„Angesichts der EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung und der internationalen Vereinbarungen zum Klimaschutz (Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015) muss deutlich mehr für den Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV) getan werden“, so das für Verkehr zuständige LNV-Vorstandsmitglied Stefan Frey. Der LNV sieht sich darin im Einklang mit anderen Verbänden wie dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der ebenfalls eine bessere Mittelausstattung fordert.
„Nicht nur der Bund, sondern auch die Bundesländer sind in der Pflicht, mehr für Klimaschutz und den Umweltverbund zu tun“, so Frey. Er verweist darauf, dass Baden-Württemberg bei der Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor leider eine unrühmliche Spitzenstellung einnimmt: Während die CO2-Emissionen im Verkehr deutschlandweit gegenüber 1990 – trotz Minderungszielen – gleich geblieben sind, sind sie in Baden-Württemberg sogar um 11 % gestiegen. Ziel des Landes war eine Reduzierung bis 2020 um 20-25 %.
Ein Mittel der Wahl, um die aus dem Ruder gelaufenen CO2 -Emissionen des Verkehrs in den Griff zu bekommen, ist laut LNV die Nahverkehrsabgabe, die auch aus Kreisen der Kommunen gefordert wird. Sie ist landesrechtlich möglich. Sie würde den Kommunen eine Finanzierungsgrundlage geben für umfassende Verbesserungen des öffentlichen Verkehrs. Damit könnten die Kommunen die Lebensqualität in Stadt und Land heben. Die Entscheidungskompetenz für eine solche Satzung liegt beim Gemeinderat.
Der LNV fordert die Koalitionsparteien auf, hierbei unvoreingenommen aufeinander zuzugehen. Damit würden sowohl der Klimaschutz und die Luftreinhaltung verbessert als auch die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und deren Handlungsspielräume zu Gunsten eines umwelt- und menschengerechten Verkehrs in Stadt und Land erweitert.
LNV-Stellungnahme im Internet abrufbar unter:
https://lnv-bw.de/landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-2/
LNV-Pressemitteilung: Änderung LGVFG Verkehrsfinanzierung