Kormoranverordnung

LNV-Stellungnahme

an das Umweltministerium Baden-Württemberg

Die derzeitige Situation ist durch eine landesweit sehr uneinheitliche Vergrämungspraxis und einen hohen Aufwand für Einzelverfügungen gekennzeichnet. Der LNV hat deshalb am 5.3.2009 das Ministerium ländlicher Raum angeschrieben und eine landeseinheitliche Festsetzung der Vergrämungsgebiete vorgeschlagen. Der Entwurf zur neuen Kormoranverordnung geht in diese Richtung. Er sieht Vergrämungsgebiete an allen Gewässern vor, die nicht unter ein bestimmtes Schutzregime fallen (nach unseren Auswertungen 35 % der Fließgewässerlänge) und nicht im besiedelten Bereich liegen (geschätzt: 14 % der Fließgewässerlänge). Insgesamt wäre danach eine Vergrämung pauschal möglich auf 51 % der Fließgewässerlänge.

Angesichts der Tatsache, dass der Kormoran nicht bedroht ist, erscheint uns dieser Umfang bis auf weiteres akzeptabel.
Es ist zu erwarten, dass in nicht unerheblichem Umfang Vergrämungsanträge auch in Schutzgebieten kommen werden, da auch dort kormoransensible Populationen seltener Fische existieren. Diese Fälle werden auch künftig durch die höhere Naturschutzbehörde entschieden. Dies erscheint uns sachgerecht, sollte aber nach landeseinheitlichen Kriterien erfolgen. Hierfür sollte ein Verfahren gewählt werden, das kurzfristige Entscheidungen und Reaktionen ermöglicht. Die Erarbeitung der Kriterien sollte unter Einbeziehung der Fischereiforschungsstelle Langenargen und der Vogelwarte Radolfzell erfolgen.

Die Änderung des Vergrämungszeitraums ist im Sinne einer bundesweiten Vereinheitlichung.

Wir gehen davon aus, dass es mit dieser Verordnung noch nicht gelingen wird, eine Befriedung der Situation zwischen Anglern und Vogelschützern zu erreichen. Da uns sehr an einem konstruktiven Umgang mit dem Thema liegt, unterbreiten wir nachfolgend noch einige Vorschläge:

Die Kormoranpräsenz an bestimmten Gewässern hat einen erheblichen Einfluss auf die Fischpopulationen bis hin zum lokalen Verschwinden einzelner Fischarten. Skeptiker sind davon noch nicht überzeugt. Wir regen daher eine Aufbereitung aller verfügbaren Daten über die Einflüsse des Kormorans auf Umfang und Zusammensetzung lokaler Fischpopulationen an.

Des weiteren regen wir an, an einem Gewässer mit konsequenter Vergrämung der Kormorane experimentell zu untersuchen, wie die Erholung geschädigter Fischbestände abläuft. Das Design des Experiments sollte vorab sowohl von Fischereisachverständigen wie Vogelkundlern für gut befunden werden.
Download: LNV-Stellungnahme zur Kormoranverordnung