Naturschutzverbände begrüßen geplante Aufhebung der Befristung
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, der Landesnaturschutzverband (LNV) und der NABU Baden-Württemberg begrüßen einhellig die Einführung eines unbefristeten Umwandlungsverbots für Dauergrünland in Baden-Württemberg.
Am heutigen Montag endet die Anhörungsfrist zur Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), das das erfolgreiche Umbruchverbot von Dauergrünland für Baden-Württemberg festschreiben soll.
Wegen seiner vielen Ausnahmen ist das Umwandlungsverbot im Rahmen des „Greening“ der EU-Agrarförderung nicht ausreichend, um das für Artenschutz, Bodenschutz, Grundwasserschutz, Klimaschutz und Landschaftsbild so wichtige Dauergrünland flächendeckend und langfristig zu erhalten. Die BUND-Vorsitzende Brigitte Dahlbender weist darauf hin: „Das Umbruchverbot ist seit 2011 wirksam. Die Dauergrünlandfläche hat seitdem wieder geringfügig zugenommen. Die bisherige Befristung bis 2015 muss daher aufgehoben werden“.
Die Naturschutzverbände lehnen jedoch einhellig die geplante Ausdehnung der Ausgleichsmöglichkeit für Grünlandumbruch auf das ganze Land aus, wie sie neu vorgesehen ist. Bislang musste die Ausgleichsfläche im naturräumlichen Zusammenhang mit der Umbruchfläche stehen. Der LNV-Vorsitzende Gerhard Bronner dazu: „Wir befürchten, dass wirtschaftskräftige Betriebe aus Gunstlagen Äcker in agrarstrukturell benachteiligten Gebieten erwerben oder pachten, um dort ihr Ausgleichs-Grünland anzulegen.“ Das würde tendenziell zu einer weiteren Entmischung der Landschaft und zum Umbruch ausgerechnet dort, wo Grünland z.B. für den Grundwasserschutz besonders wichtig ist, führen. Eine Entwicklung der Pachtpreise wie aufgrund des Biogas-Booms müsse vermieden werden.
Die Naturschutzverbände lehnen auch eine Aufweichung des ursprünglichen Grünlandumwandlungsverbots ab. „Die geschwürartige Ausbreitung von Weihnachtsbaumkulturen in manchen Regionen des Landes war einst ein Anlass für den verbesserten Grünlandschutz. Das darf nicht durch die Hintertür aufgehoben werden, sonst ertrinkt der Odenwald oder die Ortenau in Christbaumkulturen“ befürchtet der NABU-Vorsitzende Andre Baumann.
Die Verbände kritisieren zudem die vorgeschlagene Regelvermutung, dass Beerenobst, Trauben, Christbaumkulturen und Kurzumtriebshölzer die gleichen positiven Funktionen für Klima-, Wasser- und Bodenschutz oder Biodiversität erbringen wie Dauergrünland. Diese Regelung soll in einer Dauergrünlandverordnung zum LLG festgeschrieben werden. Bei der Anlage dieser Kulturen wird die Grasnarbe mindestens auf Teilflächen umgebrochen und oft große Mengen Pestizide und Dünger ausgebracht. Die Kulturen werden meist eingezäunt und Reh und andere größere Wildtiere ausgesperrt. Bunte Wiesenkräuter und -gräser verschwinden in mehrreihigen Kurzumtriebsplantagen oft binnen weniger Jahre.
Download: Dauergrünland muss geschutzt werden