Deutsche Bahn vernachlässigt Fahrgastbelange und schadet dadurch auch der Umwelt
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) hat am 28.03.2024 beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen die Widerspruchsablehnung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) eingereicht mit dem Ziel, die Gäubahn von Stuttgart-Vaihingen bis zum Hauptbahnhof Stuttgart hinaus zu erhalten, bis die neue Gäubahnführung fertiggestellt ist.
Voraus ging im Juni 2022 ein Antrag des LNV an das EBA auf eine entsprechende aufsichtsrechtliche Verfügung an die Deutschen Bahn (DB). Die DB beabsichtigte ursprünglich im Juli 2025 – wegen Verzögerung des Projekts S 21 nun ab 2026 – eine langjährige Kappung der Gäubahn in Stuttgart-Vaihingen. Das EBA hat diesen Antrag und den anschließenden Widerspruch des LNV zurückgewiesen.
In der Ablehnung hat das EBA dem LNV die Antragsbefugnis abgesprochen. Die Vorschrift im Allgemeinen Eisenbahngesetz zur Stilllegung von Eisenbahninfrastruktur weise, so das EBA, keine Umweltbezogenheit auf. Damit könne der LNV nicht gegen Streckenstilllegungen vorgehen. Ob die Kappung der Strecke „tatsächliche verstärkte Belastung der Natur und Umwelt“ – durch Verkehrsverlagerungen auf die Straße – zur Folge habe, sei nicht nachgewiesen und könne, so das EBA weiter, angesichts fehlender Antragsbefugnis des LNV auch dahingestellt bleiben.
Der LNV und seine juristischen Berater teilen diese Ansicht des EBA weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht. Der Rechtsanwalt des LNV, Prof. Dr. Urs Kramer, hat dies in der Klageschrift eingehend begründet. Zu den Umweltauswirkungen verweist der LNV auf eine Berechnung des mit ihm kooperierenden Fahrgastverbandes PRO BAHN Baden-Württemberg. Diese ergibt durch die zu erwartende Abwanderung von Gäubahn-Fahrgästen auf die Straße jährliche Mehremissionen allein beim Treibhausgas CO2 von ca. 19.000 t. Bei sechseinhalbjähriger Kappungsdauer wären das rd. 124.000 t CO2.
Dabei geht der LNV von Fahrgastverlusten von 20 % aus, was einer konservativen Schätzung entspricht. In Frankreich wurde für die Aufnahme umsteigefreier Verbindungen eine Erhöhung von Fahrgastzahlen von 40 % beobachtet. (Die DB nennt teils sogar höhere Werte.)
Der LNV zeigt in seiner Klage weiter auf, dass die bisherigen rechtlichen Entscheidungen (Planfeststellungsbeschlüsse und Gerichtsurteile) eine mindestens sechseinhalbjährige Unterbrechung der Gäubahn nicht tragen. Ursprünglich war bei Planung und Genehmigung von Stuttgart 21 von einer allenfalls sechsmonatigen Unterbrechung der Gäubahn die Rede. Nun wird die Unterbrechung mindestens sechseinhalb Jahre, also 13 mal so lange dauern, mit entsprechendem Attraktivitätsverlust der Strecke. Auf dieses Problem haben auch die Oberbürgermeister der sieben Städte entlang der Gäubahn in einem Schreiben vom 15.03.2024 an die DB hingewiesen. Sie befürchten, die lange Unterbrechung könne zu einer gefährlichen Abwärtsspirale für die Gäubahn führen.
Eine solche Unterbrechung wird den Belangen der Kunden nicht gerecht. Daher hat die Bahn – vielleicht in weiser Voraussicht? – im Jahr 2018 eine Machbarkeitsstudie zum Erhalt der Gäubahn bis zum Hauptbahnhof erstellt, mit positivem Ergebnis. Die Mehrkosten belaufen sich auf weniger als 4 Millionen €.
Zur baulichen und bahnbetrieblichen Möglichkeit des Gäubahnerhalts betont der LNV, dass auch die neue S-Bahn Führung zur neuen Haltestelle Mittnachtstraße – entgegen Behauptungen der DB – keine Eingriffe in die Gäubahn mehr erfordert. Grund: Die Bahn hat in den vergangenen Jahren eine leicht veränderte Gleisführung für die schon fast fertiggestellte neue S-Bahn gewählt. Die S-Bahn-Trasse wird nur noch verschwenkt und der Gäubahndamm kann dadurch bestehen bleiben. Ebenso wenig kommt die Gäubahn der von Bad Cannstatt kommenden neuen S-Bahn ins Gehege. Auch diese S-Bahn erfordert nicht den Rückbau der Gäubahn, wie aber die DB noch am 22. März 2024 in einer Presseinformation behauptet hat. Die neue S-Bahn von Cannstatt ist bereits weitgehend fertiggestellt, wird unterirdisch geführt und kreuzt daher die Gäubahn mit ihrem Damm nicht.
Wie Stefan Frey, Vorstandsmitglied und Referent für Verkehr beim LNV, ergänzend mitteilt, lassen sich auch Lösungen finden, die den vorübergehenden Erhalt von ein bis zwei Gleisen für die Gäubahn bis zum Hauptbahnhof mit den Planungen der Stadt Stuttgart auf dem immerhin 85 ha großen Gelände miteinander in Einklang bringen. Dies gilt insbesondere für die von der Stadt gewünschte neue Straßenführung auf der Wolframstraße im Zuge eines neuen Cityrings ab etwa 2031. Vorschläge und Planskizzen haben PRO BAHN und LNV der Stadt bereits 2021 übermittelt.
Stefan Frey vom LNV abschließend: „Das Jahrhundertprojekt Stuttgart 21 darf nicht dazu führen, auf eisenbahnrechtlich fragwürdiger Grundlage die täglich von 8.000 Fahrgästen, darunter vielen Pendlern, genutzte Gäubahn für mindestens sechseinhalb Jahre zu unterbrechen – mit spürbarem Attraktivitätsverlust der Bahnstrecke und negativen Folgen für die Umwelt durch Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße.“
Pressemitteilung zum Download: LNV erhebt Klage zum Erhalt der Gäubahn