Umweltverbände fordern Nachbesserung der Landesverordnung zur Düngung in Stickstoffüberschuss-Gebieten
Download Stellungnahme zur Landesverordnung zur Düngung in Stickstoffüberschuss-Gebieten
Nach der Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen ihres Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie hat das Land Baden-Württemberg einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser sieht weiterführende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer in verstärkt mit Nitrat belasteten Gebieten vor. Verschiedene Umwelt- und Wasserwirtschaftsverbände sehen darin nicht das nötige Engagement, um die vorgegebenen EU-Ziele zu erreichen und fordern Nachbesserungen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:
Bereits 2017 hatte Deutschland seine Düngegesetzgebung überarbeitet, wodurch die Verurteilung seitens des EuGHs im vergangenen Jahr jedoch nicht abgewendet werden konnte. Um drohenden Strafzahlungen in Höhe von 857.000 Euro pro Tag zu entgehen, hat nun auch das Land Baden-Württemberg ein Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem seine Gewässer besser vor Stickstoff-Überdüngung geschützt werden sollen. Dieses sieht den Einsatz in Gebieten vor, deren Grundwasserkörper 37,5 Milligramm Nitrat pro Liter mit steigender Tendenz oder bereits eine Grenzwertüberschreitung mit mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter aufweist.
Die Umwelt- und Wasserwirtschaftsverbände BUND, DVGW, LNV, NABU und WBW kritisieren den vorgeschlagenen Lösungsansatz als minimalistisch und nicht geeignet, um wirkungsvoll und messbar die Stickstoffüberschüsse zu reduzieren und die EU-Nitratrichtlinie vollständig umzusetzen. Sie begründen dies unter anderem mit der im Verordnungsentwurf fehlenden Anweisung zur verbindlichen Erhebung, Erfassung und Kontrolle der Nährstoffvergleiche aller Betriebe, die in stark nitratbelasteten Gebieten Flächen bewirtschaften. Bei einer bisherigen Kontrollquote von drei Prozent belaufen sich die aktuellen Stickstoffüberschüsse in Baden-Württemberg auf 70 Kilogramm pro Hektar. Die nach der Düngeverordnung zulässigen, von der EU als „planmäßige Überdüngung“ bezeichneten Höchstwerte liegen bei 60 Kilogramm Nitrat pro Hektar, künftig sollen es 50 Kilogramm sein. Weiterhin zu viel, meinen die Verbände, denn mit 35 Kilogramm Nitrat pro Hektar sei vorgegeben, in welcher Höhe Stickstoffüberschüsse noch grundwasserverträglich seien. Es sei daher unerlässlich, den tatsächlichen Nährstoffbedarf der jeweiligen Pflanzen zu ermitteln, um Umwelt, Grundwasser und Verbraucher vor einer zu hohen Nitratbelastung zu schützen. Die verpflichtende Übermittlung der Emissionsdaten an die Landesbehörden und deren entsprechende Überprüfung sei ein effektives Instrumentarium, um zu einer tatsächlichen Stickstoffreduzierung in den stark belasteten Gebieten zu gelangen.
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