Verlängerung § 13b BauGB – Dammbruch im Naturschutz

LNV appelliert an Bundestagsabgeordnete, Verlängerung des „Betonparagrafen“ (§ 13b BauGB) abzulehnen

Dammbruch im Naturschutz droht sich fortzusetzen

Den Paragraf 13b des Baugesetzbuches keinesfalls zu verlängern – das fordert der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) in einem Schreiben vom Mittwoch (11.03.2020) an alle baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten. Der massiv umstrittene Paragraf ermöglichte es Kommunen von 2017 bis 2019, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichsmaßnahmen Baugebiete auszuweisen. „Der § 13b war ein fataler Fehler, ein Dammbruch im Planungsrecht und eine Katastrophe für den Flächenverbrauch und den Naturschutz“, sagt LNV-Chef Dr. Gerhard Bronner.

§ 13b BauGB setzt Umweltstandards außer Kraft
Mit der Einführung des § 13b BauGB hatten Bundestag und Bundesregierung 2017 gegen das Votum des Bundesrates und vieler Fachleute gesetzlich vorgeschriebene Umweltstandards außer Kraft gesetzt. „Kleine“ Bebauungspläne zur Wohnbebauung – die im Einzelfall bis zu vier Hektar groß sein können – wurden von der Pflicht zur Umweltprüfung und zum Eingriffsausgleich befreit. Ende 2019 ist der Paragraf planmäßig ausgelaufen. Das Bundesinnenministerium möchte die Regelung jetzt verlängern.

Einfamilienhausgebiete statt Bekämpfung der Wohnungsnot
Ziel des § 13b war es ursprünglich, die Wohnungsnot angesichts der Flüchtlingsproblematik zu entschärfen. Die offiziellen Zahlen belegen jedoch, dass der Paragraf kaum zur Schaffung günstigen Wohnraums in Ballungsgebieten beiträgt, wo die Wohnungsnot am größten ist. Stattdessen wird er in zwei Dritteln der Fälle im ländlichen Raum angewendet. Dort entstehen seit 2017 hunderte Neubaugebiete auf der grünen Wiese – größten-teils für Einfamilienhäuser.

alles noch viel schlimmer als befürchtet
In seinem Brief schreibt der LNV: „Nach zwei Jahren Praxis und Erfahrungen mit dem § 13b ziehen wir Bilanz: Es ist alles noch viel schlimmer gekommen als befürchtet! Der § 13b war ein Dammbruch für den Flächenfraß, gegen eine nachhaltige Stadtentwicklung, gegen städtebauliche Standards und Umweltbelange.“

Betonparagraf konterkariert Ziele des Bundes zum Flächenverbrauch
„Wir brauchen uns bei der Bewertung nicht länger auf Prognosen und Befürchtungen stützen, sondern können knallharte Zahlen auswerten: Der § 13b mindert nicht die Woh-nungsnot. Viele Kommunen nutzen ihn aus, um an Umweltauflagen vorbei verschwenderische Baugebiete für wohlsituierte Bevölkerungsschichten auszuweisen“, kritisiert Bronner. „Wenn die Nachhaltigkeitsziele des Bundes auch nur das Papier wert sind, auf dem sie stehen, darf der Bund diesen Betonparagraf nicht verlängern.“ Der LNV appelliert daher an die Bundestagsabgeordneten, die Verlängerung des § 13b BauGB abzulehnen. Der Bund strebt offiziell an, bis 2020 den täglichen Flächenverbrauch auf 30 Hektar zu reduzieren – aktuell sind es rund 58 Hektar pro Tag und damit doppelt so viel wie angestrebt. Seit Einführung des § 13b BauGB 2017 geht der Trend wieder nach oben. Der LNV sieht nach wie vor keinerlei Rechtfertigung für den § 13b BauGB, zumal auch die Bundesregierung bislang keine Begründung dafür geliefert hat.

Zur Petition gegen die Verlängerung von § 13b im BauGesetzBuch geht es hier

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