Bauern- und Umweltverbände fordern Baurechtsämter auf, die Entschotterung voranzutreiben.
Kategorie: Bauleitplanung
Onlineseminar-Reihe “Eingriffsregelung und Kompensation”
Im Rahmen des Projektes “Stärkung des Ehrenamtes im Naturschutz (StEiN)” erhalten ehrenamtliche Naturschützer fundiertes Wissen, um ihre Rechte in Anhörungsverfahren und Naturschutzkonflikten zu kennen und sicher wahrzunehmen. Mit dem Projekt StEiN bietet der LNV Fortbildungen zu fachöich-naturwissenschaftlichen Themen, rechtlichen Fragestellungen, aber auch zu Kommunikation, Konfliktmanagement und Methodik an. In der aktuellen vierteiligen StEiN-Online-Seminarreihe “Eingriffsregelung und Kompensation” bauen die einzelnen Vorträge […]
Neues LNV-Video widerlegt Aussage des Wirtschaftsministeriums
Schottergärten sind im Südwesten weit verbreitet
Dies zeigt der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) in einem Video-Clip. Er widerlegt damit Aussagen des Ministeriums für Wirtschaft, wonach Schottergärten kaum vorkämen.
„Versteinerte Gärten“: Neuer LNV-Flyer zu Schottergärten
Schottergarten – warum nicht? Diese Frage von Gartenbesitzern und Bauwilligen beantwortet der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) mit dem neuen, kompakten Info-Flyer „Versteinerte Gärten: Wie Schottergärten Pflanzen, Tieren und dem Kleinklima schaden“. Das Faltblatt ist ab sofort beim LNV zu beziehen sowie online als PDF abrufbar unter www.lnv-bw.de/schottergaerten.
Stoppt den Beton-Paragraph 13b Baugesetzbuch!
LNV startet Petition
Bitte beteiligen Sie sich und bewerben Sie die Petition
Verlängerung § 13b BauGB – Dammbruch im Naturschutz
LNV appelliert an Bundestagsabgeordnete, Verlängerung des „Betonparagrafen“ (§ 13b BauGB) abzulehnen. Der massiv umstrittene Paragraf ermöglichte es Kommunen, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichsmaßnahmen Baugebiete auszuweisen.
Keine Verlängerung des Betonparagraphen § 13b Baugesetzbuch!
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg widerspricht der Empfehlung der Baulandkommission, § 13b BauGB bis 2022 zu verlängern
Die Baulandkommission hat heute ihren Abschlussbericht vorgelegt. Neben einigen sinnvollen Vorschlägen enthält das Papier auch die Aufforderung, den umstrittenen § 13b Baugesetzbuch (BauGB) bis 2022 zu verlängern, der ansonsten zum Jahresende ausliefe. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) reagiert entsetzt, hat doch die Regelung zu einem maßlosen Flächenverbrauch geführt, der mit der eigentlichen Intention der Regelung, bezahlbare Wohnungen in Verdichtungsräumen beschleunigt bauen zu können, nichts zu tun hat.
Sündenfall §13b Baugesetzbuch – ein Dammbruch im Baurecht
LNV-Info 2/2019
Mit § 13b Baugesetzbuch darf im Außenbereich gebaut werden ohne eine Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt. Es muss keine Umweltprüfung erfolgen und kein Umweltbericht erstellt werden
Die Naturschutzverbände und die Bürger haben reduzierte Bürgerbeteiligungsrechte.
Bundesregierung steht Wohnungsbau im Weg
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg kritisiert Blockade einer Gesetzesänderung zur erleichterten Mobilisierung von Baulücken. Diese würde es Kommunen ermöglichen , leichter brachliegende Baugrundstücke für den Wohnungsbau nutzbar zu machen.
NABU, BUND und LNV zum „Bündnis für Wohnungsbau“
Stellungnahme der Umweltverbände als pdf-Datei zum Herunterladen Die kommunalen Landesverbände und Verbände der Wohnungswirtschaft haben als „Bündnis für Wohnungsbau“ am 08. Januar 2019 in einem sechsseitigen, schriftlichen Statement der Öffentlichkeit mitgeteilt. Die Umweltverbände halten den Forderungen der Wohnungswirtschafts- und Kommunalverbände entgegen: Wohnraumbedarf nimmt überproportial zu Die Bevölkerung in Baden-Württemberg hat sich im Zeitraum 2007 bis 2017, also innerhalb eines Jahrzehnts, […]
LNV: Landesbauordnung muss nachhaltiger werden!
Verbesserungen bei Stellplätzen, Artenschutz, Solarenergie und Begrünung
Land kann und muss mit der Landesbauordnung Städte und Dörfer lebenswerter machen – für Menschen, Tiere und Pflanzen
Nachbesserungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz fordert der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) in seiner Stellungnahme zur aktuellen Änderung der Landesbauordnung. So fehlten beispielsweise konkrete Vorgaben zur Absicherung von Glasfassaden gegen den millionenfachen Vogelschlag, zur Nutzung von Solarenergie sowie zur Eindämmung naturfeindlicher Schottergärten. Scharfe Kritik übt der LNV an dem Vorhaben, Autos bei der Anlage von Stellplätzen zu bevorzugen.
Wohnungsbau: Naturschützer und Architekten auf gleicher Linie
Der Landesnaturschutzverband schließt sich auch ausdrücklich der Forderung der Architektenkammer an, den Kommunen mehr Spielräume zur Durchsetzung der Innenentwicklung einzuräumen. Die Kammer hatte gefordert, den Kommunen bei städtebaulich wichtigen Schlüsselgrundstücken ein erweitertes Vorkaufsrecht einzuräumen. Auch die Idee, eine Bau- oder Verkaufspflicht durchzusetzen, wird begrüßt.