Wie sieht’s denn bei uns aus im Land?
1. Kulturlandschaft 2008
• Unsere gewachsene Kulturlandschaft, in zahlreichen Bildbänden gepriesen, wird zunehmend zum „Pflegefall“.
• Der ,,Flächenverbrauch“ schreitet weiter voran und verwandelt gewachsene Kulturlandschaft zu Wohn-, Industrie- und Verkehrslandschaften.
• Vertraute Orts- und Landschaftsbilder werden von einheitlichen und charakterlosen Gewerbegebieten abgelöst.
• Lebensräume für Tiere und Pflanzen, aber auch Erholungsräume für den Menschen, nehmen dramatisch ab. Prägende Landschaftselemente der gewachsenen Kulturlandschaft drohen verloren zu gehen: Streuobstwiesen, Wacholderheiden, Weidfelder, offene Wiesentäler, Blumenwiesen.
• Verkehrswege zerteilen Landschaften, Lebensräume und Erholungsgebiete in immer kleinere und damit funktionsärmere Reststücke.
• Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft – drei zentrale Schutzgüter aus dem Naturschutzgesetz – sind vielerorts bedroht.
• Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe aller Art vermögen nicht andeutungsweise, Ersatz für Verlorengehendes zu schaffen.
2. Positionen zum Naturschutz beim Schwarzwaldverein und Schwäbischen Albverein
• Schwarzwaldverein und Schwäbischer Albverein begreifen den Menschen als Teil der Natur. Das Naturschutzverständnis steht in Übereinstimmung mit den anderen Säulen der Vereinsarbeit: Wandern, Wege, Brauchtum und Heimatpflege.
• Die Möglichkeit zum Naturerleben ist wesentliche Voraussetzung, um der fortschreitenden Entfremdung des Menschen von seinen natürlichen Lebensgrundlagen entgegenzuwirken. Das von den Wanderverbänden betreute Wegenetz ist dafür eine wesentliche Voraussetzung.
• Kulturlandschaft ist ohne menschliche Nutzung nicht vorstellbar. Schwarzwaldverein und Schwäbischer Albverein bekennen sich zu einer nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Naturgüter und zu einer natur- und landschaftsgerechten Land- und Forstwirtschaft.
• Nachhaltige Bewirtschaftung geht vor Pflege. Wo aber landschaftliche Schönheit und Artenvielfalt durch Bewirtschaftung nicht mehr sichergestellt werden können, müssen Pflegemaßnahmen an ihre Stelle treten.
• Landschaftliche Schönheit ist ein knappes und schützenswertes Gut. Mehr denn je brauchen wir „schöne Landschaft“ als Ausgleichsraum zu einer technisch-rationell geprägten Berufs- und Arbeitswelt.
3. Drei Forderungen an die Landesregierung
• Der Flächenverbrauch ist unverzüglich drastisch einzudämmen. Die Grundsätze der Nachhaltigkeitsstrategie sind alsbald umzusetzen; die am 3. März 2007 proklamierten Versprechungen sind einzulösen!
• Die Land- und Forstwirtschaft ist in die Lage zu versetzen, unsere traditionelle Kulturlandschaft in allen Bestandteilen nachhaltig zu bewirtschaften und zu pflegen. Dies muss trotz EU-Vorgaben möglich sein. ,,Eigenart, Vielfalt und Schönheit“ unserer Landschaft dürfen nicht noch mehr Verluste erfahren!
• Einer ausschließlich an Zweckmäßigkeits- und Kosteneinsparungsgesichtspunkten orientierten Architektur im Ländlichen Raum ist entgegenzuwirken. Traditionelle Ortsbilder dürfen nicht nur in Freilandmuseen zu besichtigen sein!