LNV hat wenige Kritikpunkte
Der LNV hält das heute vom Landtag verabschiedete neue Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg insgesamt für sehr gelungen und modern.
So begrüßt der LNV im neuen Naturschutzgesetz etwa die gesetzlichen Regelungen zu Landschaftserhaltungsverbänden, für deren Gründung sich der LNV seit Jahren einsetzt. Als Neuerungen sind etwa das Moorschutzkonzept, die Sicherung der Schutzgebiete vor gentechnisch veränderten Organismen, der Schutz von Alleen und weitere Anhörungsrechte der anerkannten Naturschutzvereinigungen aufgenommen worden.
Kritik übt der LNV daran, dass der kommunale Einfluss bei der Bestellung der ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeauftragten nicht eingeschränkt wurde. Der LNV-Vorsitzende Gerhard Bronner dazu: „Es ist unglücklich, an Kreistagen als Bestellungsgremium festzuhalten, da ihre Mitglieder zwangsläufig öfters mit den Empfehlungen von Naturschutzbeauftragten in Konflikt geraten.“ Bronner erinnert an zwei Fälle in Südbaden, wo hoch qualifizierte und engagierte Naturschutzbeauftragte vom Kreistag nicht wieder bestellt wurden, weil sie manchen Kreisräten zu „unbequem“ waren.
Kommunaler Widerstand dürfte auch der Grund dafür sein, dass ausgerechnet für baden-württembergische Naturparke weniger strenge Regelungen als im Bundesgesetz gelten. Mitglieder in Naturparken sind überwiegend Gemeinden und deren Interesse liegt schwerpunktmäßig auf der tourismuswirtschaftlichen Nutzung schöner Landschaft und Natur. Deren „überwiegende“ Unterschutzstellung als Landschafts- und Naturschutzgebiet – bundesgesetzliche Bedingung für die Ausweisung als Naturpark – lehnen sie ab. Erfreut zeigt sich der LNV-Vorsitzende, dass eine alte LNV-Forderung aufgenommen wurde: Für die Naturbildung von Kindern kann künftig eine Positivliste häufiger Tierarten erstellt werden, die in Kindergärten und Schulen gehalten werden dürfen, und das ohne Ausnahmegenehmigung vom strengen Artenschutzrecht. „Wir denken da z.B. an Laich vom Grasfrosch und Raupen des Tagpfauenauges. Kinder sollen die Entwicklung unserer Tierwelt über Larvenstadien beobachten und Begeisterung für die Natur entwickeln können.“
Download: LNV-PM2015-06-17 Naturschuztgesetz