Ohne LEV wird Umsetzung von Natura 2000 schwierig
Der Dachverband der Natur- und Umweltschutzverbände in Baden-Württemberg setzt sich seit Jahren mit Erfolg für die Gründung von Landschaftserhaltungsverbänden ein. Mittlerweile existieren 23 solcher Zusammenschlüsse aus Landwirtschaft, Naturschutzverbänden und Politik. „Ohne sie ist die Umsetzung der Managementpläne in den Natura 2000-Gebieten nur schwer zu bewerkstelligen“, glaubt der stellvertretende LNV-Vorsitzende Dr. Gerhard Bronner. Er macht sich für eine flächendeckende Gründung von LEV stark und fordert die noch verbleibenden Landkreise auf, bald nachzuziehen.
Landschaftserhaltungsverbände (LEV) sind Einrichtungen zur Organisation der Biotop- und Landschaftspflege sowie zur Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften. In Deutschland gibt es der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume Schwäbisch Gmünd (LEL) zufolge 155 LEV. Vorreiter für dieses Landschaftspflegemodell waren Bayern und Sachsen-Anhalt, wo LEV schon seit langem nahezu flächendeckend vorhanden sind. In Baden-Württemberg sind die ersten Verbände in den 90er Jahren entstanden. Erst im Jahr 2012 setzte auf Initiative der kommunalen Spitzenverbände und des Landesnaturschutzverbandes ein regelrechter Gründungsboom ein – vor allem dank einer großzügigen Förderung durch das Ministerium Ländlicher Raum.
„LEV sind definitiv ein Erfolgsmodell und haben den Naturschutz und die Biotoppflege ein gutes Stück vorangebracht“, betont LNV-Vize Bronner. Die gemeinnützigen Vereine bringen die verschiedenen Akteure, wie Naturschutzverbände, Landnutzer und Kommunen an einem Tisch zusammen und ermöglichen so eine konstruktive Kooperation.
Dass LEV für die Landkreise von großem Nutzen sind, zeigt das Beispiel Ostalbkreis. Hier gibt es bereits seit dem Jahr 2000 einen LEV. Landrat Klaus Pavel steht hinter dem Projekt und betont: „Die Idee wurde von Naturschützern eingebracht, von allen Seiten sehr positiv aufgenommen und von der Landkreisverwaltung vorangetrieben. Landwirte, Kommunalvertreter und Naturschützer ziehen nun seit zwölf Jahren mit großem Erfolg an einem Strang. Inzwischen können wir auf unzählige Projekte verweisen, bei denen es uns gelungen ist, die Vielfalt der Landschaft und Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten im Spannungsfeld der zunehmenden Intensivierung der Landwirtschaft zu erhalten. Dazu gehören die Pflege von Biotopen wie Nasswiesen und Wacholderheiden, eine extensive Acker- und Wiesennutzung und Beweidung oder Artenschutzmaßnahmen. Hand in Hand mit unseren Geschäftsbereichen Naturschutz, Wasserwirtschaft und Flurneuordnung können wir auf diese Weise unsere in Jahrhunderten gewachsene Kulturlandschaft, unser Mosaik der Vielfalt bewahren.“
Als nächster Landkreis gründet der Alb-Donau-Kreis am 19. September einen LEV. Ravensburg zieht 2014 nach und auch Göppingen ist gerade in den Startlöchern. Leider gibt es in manchen Landkreisen noch keine Gründungsaktivitäten. „Obwohl die kommunalen Spitzenverbände die Errichtung von LEV fordern und auch das Ministerium für Ländlichen Raum die Gründung unterstützt, sind manche Kreisräte noch skeptisch“, bedauert Bronner. Er wünscht sich, dass sich die noch unschlüssigen Landkreise baldmöglichst umstimmen lassen und die Vorteile der LEV für ihre Region erkennen. „LEV sind wichtige Dienstleister für das regionale Natur- und Landschaftsmanagement“, betont der LNV-Vize.
Die Zusammenschlüsse seien aus dem Natur- und Umweltschutz nicht mehr wegzudenken: „Sie beschleunigen die Biotopvernetzung und sorgen dafür, dass pflegebedürftige Biotope durch Vertragsnaturschutz erhalten bleiben. Für die Umsetzung von Natura-2000 sind sie von entscheidender Bedeutung“, so der stellvertretende LNV-Chef weiter. LEV könnten auch durch die Unterstützung von Vermarktungsprojekten und die Pflege touristisch interessanter Landschaften wichtige regionalwirtschaftliche Impulse geben.
Koordinierungsstelle für LEV: http://www.lel-bw.de/
Link zum LNV-Info zu LEV: http://lnv-bw.de/landschaftserhaltungsverbande-lev-2/
Download: LNV-PM zum LEV
Download: Karte LEV Baden-Württemberg
Download: Beitrag BWGZ