Verbesserungen bei Stellplätzen, Artenschutz, Solarenergie und Begrünung
Land kann und muss mit der Landesbauordnung Städte und Dörfer lebenswerter machen – für Menschen, Tiere und Pflanzen
Nachbesserungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz fordert der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) in seiner Stellungnahme zur aktuellen Änderung der Landesbauordnung. So fehlten beispielsweise konkrete Vorgaben zur Absicherung von Glasfassaden gegen den millionenfachen Vogelschlag, zur Nutzung von Solarenergie sowie zur Eindämmung naturfeindlicher Schottergärten. Scharfe Kritik übt der LNV an dem Vorhaben, Autos bei der Anlage von Stellplätzen zu bevorzugen.
„Trotz einiger Verbesserungen etwa beim Thema Holzbau oder zur Abbruchverfügung verfallener Gebäude ist klar: Es gibt weiteren Optimierungsbedarf“, sagt der LNV-Vorsitzende Dr. Gerhard Bronner. „Die Landesbauordnung ist ein zentrales Instrument, um für mehr Natur in Städten und Dörfern zu sorgen – diese Chancen muss das Land jetzt nutzen. Auch um die selbst gesteckten Ziele etwa der Naturschutzstrategie zu erreichen.“
Landesbauordnung soll das Artensterben bremsen
Für zahlreiche Tierarten werden menschliche Siedlungen zu immer wichtigeren Rückzugs- und Lebensräumen. „Um das Artensterben im Land zu bremsen, müssen wir diesen Tieren bessere Bedingungen in Städten und Dörfern bieten“, erklärt Bronner. Daher fordert der LNV, die Landesbauordnung so zu ergänzen, dass mehr Quartiere für Tiere an Gebäuden entstehen, etwa Nistkästen für Vögel oder Nischen für Fledermäuse. „Mehr Lebensraum brauchen Tiere auch in unseren Gärten. Die Landesbauordnung legt zwar bereits fest, dass nichtüberbaubare Flächen Grünflächen sein müssen. Zur Klarstellung sollte aber ergänzt werden, dass naturfeindliche Schottergärten keine zulässige Nutzung sind“, fordert Bronner.
Mit Hilfe der Landesbauordnung gelte es zudem sicherzustellen, dass große Glasflächen vogelschlagsicher gestaltet werden. „Die Landesregierung missachtet das Artenschutzrecht, wenn sie es trotz Vermeidungsmöglichkeit zulässt, dass in Deutschland jedes Jahr rund 100 Millionen Vögel an Glasfassaden umkommen. Mit der Landesbauordnung hat das Land die Chance, diesem Massensterben entgegenzuwirken“, sagt der LNV-Vorsitzende.
Falsche Prioritätensetzung bei Stellplätzen für Autos und Fahrräder
Aus Sicht des LNV ist es unverständlich, dass das Land die Anzahl der vorgeschriebenen Fahrradabstellplätze reduzieren möchte, die für Autos jedoch nicht. Diese Änderung mit dem Kostenargument zu begründen, sei irreführend. „Wer beim Wohnbau Kosten senken möchte, sollte Autostellplätze streichen, die rund 30.000 Euro kosten, und nicht Fahrradstellplätze für 3.000 Euro“, sagt Bronner. „Wenn es das Land ernst meint mit Klimaschutz und nachhaltigerem Verkehr, kann das Signal nicht sein, dass Autos weiterhin Vorrang haben sollen.“ Um den Flächenverbrauch einzudämmen sei es zudem sinnvoll, mehrstöckiges Parken vorzuschreiben, sofern mehr als 20 Stellplätze benötigt werden.
Mehr Solardächer und mehr Dachbegrünung
Der LNV fordert eine Pflicht zur Installation von Solarenergieanlagen auf Flachdächern und bis zu 15 Grad geneigten Dächern ab 1.000 Quadratmetern. Mindestens die Hälfte dieser Fläche solle zukünftig für Solarenergie genutzt werden müssen. Zudem schlägt der LNV vor, eine Begrünung dieser Dächer vorzuschreiben, da sie sowohl die Auswirkungen des Klimawandels abmildert als auch bei Starkregen als Puffer wirkt und so die Hochwassergefahr reduziert. Solarenergienutzung und Dachbegrünung seien kombinierbar.
Eine Sache an der LBO-Novellierung freut den LNV besonders: Im Entwurf wurde ein alter Vorschlag der Naturschützer aufgenommen, das Abwehrrecht leerstehender innerörtlicher Ställe gegen Wohnbebauung zu befristen. „In vielen Dörfern blockieren solche Gebäude eine sinnvolle bauliche Innenentwicklung und die Schaffung von Wohnraum. Das soll sich nun ändern“, freut sich LNV-Chef Bronner.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie als PDF unter https://lnv-bw.de/lnv-stellungnahme-zur-aenderung-der-landesbauordnung/
Download: LNV-PM zur Stellungnahme der LBO