Stellungnahme zur geplanten Änderung des Landesplanungsgesetzes
Der LNV hält den Entwurf des Landesplanungsgesetzes (LPLanG) für rechtswidrig, weil er gegen die Vorgaben des Raumordnungsgesetzes auf Bundesebene verstößt. Denn er kommt den dort geforderten „quantitativen Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme“ nicht nach. Er konkretisiert diese Vorgabe nicht und macht somit auch keine Vorgaben für andere Entwicklungspläne wie Regionalpläne und -teilpläne. Der LNV beantragt zudem einen Paragrafen, der die landesweit verbindlichen Ziele der Raumordnung vom Landesentwicklungsplan vorzieht in das Gesetz.
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