Wichtiger Schritt zur Förderung der Innenentwicklung
Hoffnung auf Mobilisierung brachliegender Baulücken
Die Einigung der Landtagsfraktionen der Grünen und der CDU auf das Modell der „modifizierten Bodenwertsteuer“ bei der anstehenden Grundsteuerreform begrüßt der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) außerordentlich. Der Wert des Gebäudes soll bei der Bemessung der Grundsteuerkeine Rolle mehr spielen, sondern nur der Wert des Bodens. Experten erhoffen sich davon die Mobilisierung brachliegender Baulücken, da das Horten von Bauland und das Halten von sogenannten „Enkelgrundstücken“ deutlich teurer wird. Das kann für solche Grundstücke durchaus eine Verfünffachung der Grundsteuer oder auch darüber hinaus bedeuten. Baulich effizient genutzte Grundstücke (bspw. Mehrfamilienhäuser) werden dafür steuerlich entlastet.
Für dieses Modell setzt sich seit vielen Jahren die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ ein, die wesentlich mit vom NABU getragen wird. Auch der LNV gehörte zu den ersten Unterstützern, neben zahlreichen Bürgermeistern, dem Mieterbund und dem Institut der deutschen Wirtschaft. Leider hat sich das Bundesfinanzministerium nicht ernsthaft mit diesem Modell auseinandergesetzt. „Umso wichtiger ist, dass nun das Land die Initiative ergreift und die Bodenwertsteuer im Rahmen der Länderöffnungsklausel einführt,“ meint LNV-Chef Dr. Gerhard Bronner. Er hofft, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden.
Einen wesentlichen Vorteil sieht Bronner auch beim Thema Bürokratie. Die Bodenwertsteuer verursacht, weil der Gebäudewert keine Rolle spielt, nur einen Bruchteil des Verwaltungsaufwandes anderer Modelle. „Steuerbeamte können sich künftig sinnvolleren Aufgaben zuwenden, als den exakten Wert des Gebäudebestandes der Republik zu ermitteln“, sagt Bronner.
Der LNV bedankt sich bei allen in Politik und Verwaltung, die an dieser Entscheidung mitgewirkt haben. Er appelliert an alle Besitzer von Baulücken, diese zeitnah dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen, anstatt nun jahrelang tausende Euro für brachliegende Grundstücke zu bezahlen. Und den Kommunen empfiehlt der LNV, laufende Verfahren für die unsäglichen §13b-Bebauungsgebiete einzustellen und stattdessen die Innenentwicklung voranzutreiben.
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