Anpassung an Bundesgesetz ist überfällig

Anhörungsentwurf des Naturschutzgesetzes wird vom LNV analysiert

Seit 2010 gilt das Bundesnaturschutzgesetz. Es hat einige landesgesetzliche Regelung verdrängt. „Für Nichtjuristen wie unsere ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützer ist es schwierig, noch Geltendes von Überholtem zu unterscheiden“ meint der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret und sieht die Vorlage einer Gesamtnovelle des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes als überfällig an.

Auf den ersten Eindruck scheinen eine Reihe sinnvoller Inhalte im neuen Naturschutzgesetz verankert worden zu sein, so die Landschaftserhaltungsverbände, die Moorschutzkonzeption und der Schutz hochwertiger Schutzgebiete vor gentechnisch veränderten Organismen.

Allerdings fallen auch Abweichungen vom Bundesgesetz auf, die nicht nachvollziehbar sind. So soll für Naturparke von den strengeren Regelungen des Bundesgesetzes abgewichen werden. Naturparke müssen in Baden-Württemberg nur „zu wesentlichen Teilen“ statt „überwiegend“ als Landschafts- oder Naturschutzgebiet ausgewiesen sein. Das Gütesiegel „Naturpark“ wird nach LNV-Ansicht so unterlaufen.
Der LNV wird sich nach kritischer Durchsicht des Entwurfs und Anhörung seiner Mitgliedsverbände zur Novelle rechtzeitig mit Verbesserungsvorschlägen äußern. Dabei werden insbesondere auch die Ergebnisse eines Vergleichs der Naturschutzgesetze von acht Bundesländern eingehen. „Die Übernahme bewährter Regelungen aus anderen Bundesländern ist kein Plagiat, sondern kluge Politik“, so LNV-Chef Ehret.

Zur LNV-Studie:
Vergleichende Untersuchung der Naturschutzgesetze der Länder Im Zuge der Novelle des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes zum Herunterladen:
Download: Vergleichende Untersuchung

Download: LNV-PM zur Novelle des Natuschutzgesetzes