Förmliche Unterschutzstellung begrüßt

LNV-Stellungnahme zu vier FFH-Verordnungen

Aufgrund der EU-Klage gegen Deutschland wegen unvollständiger Umsetzung der FFH-Richtlinie muss auch das Land die FFH-Gebiete förmlich als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausweisen. Dies geschieht in vier Sammelverordnungen, einer pro Regierungsbezirk. Der LNV begrüßt in seiner Stellungnahme diesen überfälligen Schritt. Auch der Kartenmaßstab 1:5000 statt bislang 1: 25.000 ist ein deutlicher Gewinn. Der LNV macht jedoch auch beispielhaft auf Mängel z.B. bei der Gebietsabgrenzung (nicht immer nach fachlichen Kriterien), bei den Erhaltungszielen und fehlender Vernetzung der Gebiete aufmerksam.

Download:
LNV-Stellungnahme zu vier FFH-Verordnungen

Antwortschreiben der Regierungspräsidien:

Antwort des Regierungspräsidiums Tübingen
Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Antwort des Regierungspräsidiums Stuttgart

Das Regierungspräsidium Freiburg hat uns sein Antwortschreiben leider nicht digital zur Verfügung gestellt.

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