LNV fordert öffentliches Geld für öffentliche Leistung
Aus Sicht des Dachverbands der Natur- und Umweltschutzverbände in Baden-Württemberg kann der Artenschutz nur gewährleistet werden, wenn in der Landwirtschaft ein Umdenken stattfindet. Angesichts des Tags des Artenschutzes am 3. März ruft der LNV die Politik auf, endlich konsequent gegen einen weiteren Rückgang der Artenvielfalt vorzugehen. Das erfordert ein Umdenken in der Landwirtschaft und schließt eine monetäre Förderung Art erhaltender Maßnahmen mit ein.
„Leider gibt es angesichts der Blockadehaltung Deutschlands wenig Hoffnung auf eine sinnvolle EU-Agrarreform“, glaubt der LNV-Landwirtschaftsreferent und stellvertretende Vorsitzende Dr. Gerhard Bronner. Die EU-Gelder würden derzeit mit der Gießkanne verschüttet. Landwirte mit viel Fläche bekämen auch viel Geld. Ganz egal, ob es sich um riesige Mais- und Getreideschläge handle oder um kleinteilige, naturverträgliche und damit arbeitsaufwändige Kulturlandschaften. Dabei sei es besonders wichtig, auch in intensiv bewirtschafteten Regionen naturraumtypische Arten dauerhaft zu erhalten.
Die Bewirtschaftung durch die Landwirte entscheide, ob beispielsweise Kiebitz, Storch oder Braunkehlchen noch einen Lebensraum fänden. „Eine artgerechte Landwirtschaft müsse allerdings auch honoriert werden“, so Bronner weiter. „Wenn die Landwirte ihr Geld nicht nur durch den Verkauf ihrer Erzeugnisse, sondern auch für ihre Leistungen zu Gunsten des Artenschutzes erhalten, werden sie versuchen, beide Ziele optimal zu kombinieren“, glaubt der Experte.
„Artenvielfalt ist kein romantisches Wunschdenken, sondern grundlegende Voraussetzung für die menschliche Existenz“, erklärt der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret. In Baden-Württemberg kommen etwa 50.000 wildlebende Tier- und Pflanzenarten vor. Die Zahl der Arten ist in den letzten 50 Jahren stark zurückgegangen. Bereits ausgestorbene oder als gefährdet geltende Arten sind in der „Roten Liste“ verzeichnet. Danach ist jede dritte heimische Tier- und Pflanzenart im Bestand bedroht.
Gelänge eine Agrarreform im Sinne des Artenschutzes, könnte irgendwann folgende Meldung zu lesen sein:
„Das vergangene Jahr war ein gutes Jahr für die Kiebitz-Produktionsgenossenschaft der Bauern des Landkreises XY. Dank besonders Kiebitz freundlicher Bewirtschaftung konnten 15 erfolgreiche Bruten gezählt werden, die nun im Rahmen des Vertragsnaturschutzes vergütet werden. Zusammen mit den Prämien für zehn Jungstörche, zehn Bruten des Braunkehlchens und die amphibienfreundliche Mahd der Feuchtwiesen erhielt die Genossenschaft von der Naturschutzbehörde einen Scheck über 63.000 €. Diese Summe wird entsprechend der Flächenanteile auf die Mitglieder aufgeteilt. „Ohne das Geld vom Naturschutz hätte ich meinen Betrieb dicht machen müssen“, so Josef Wiesenfreund, der 15 ha im Projektgebiet bewirtschafte.“