Bundesregierung erlaubt fahrlässigen Umgang mit Grundwasser

LNV: Der Kompromiss zur Gasförderung durch Fracking ist ein Musterbeispiel an Inkompetenz

 

Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sollte nicht erlaubt werden, solange unwägbare Risiken bestehen. Der LNV setzt sich für einen qualifizierten Nachweis der Umweltverträglichkeit von Gas-Fracking ein und steht damit auf dem gleichen Standpunkt wie Umweltminister Untersteller. Dieser hatte unlängst die von der Bundesregierung angekündigte Regelung kritisiert und einen flächendeckenden Schutz des Grundwassers gefordert.

„Der Dachverband der Natur- und Umweltschutzverbände im Land verurteilt den fahrlässigen Umgang mit dem Grundwasser aufs Schärfste“, sagt der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret. Der angeblich „gute Kompromiss“ zwischen Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsminister zur Gasförderung durch Fracking sei eigentlich nur ein klassisches Beispiel für das Abschieben von Verantwortung.

„Umweltgefährdung wird hier sehenden Auges erlaubt“, schimpft Ehret. Denn die Umweltverträglichkeit von Fracking sei bisher keineswegs erwiesen. Die Politik verschiebe eine Entscheidung auf irgendwann und übertrage sie auf irgendwen. Beispielsweise auf die Industrie. „Doch umweltverträgliche Methoden, welche von der Industrie entwickelt werden, sind von vorneherein mit Vorsicht zu genießen“ mahnt der LNV-Chef.

Immerhin: Wasserschutzgebiete sollen von der neuen Regelung ausgenommen werden. „Das Problem dabei ist, dass diese in Deutschland nicht einheitlich ausgewiesen werden“, weiß der LNV-Geologie- und Wasserreferent Dr. Wilhelm Schloz. Er will wissen, wo die heute noch nicht genutzten und folglich noch nicht geschützten Reserven guter Grundwasservorkommen für die zukünftige Versorgung bleiben. Oder auch die Mineralwässer, Heil- und Thermalwässer, von denen nur ein Teil durch Heilquellenschutzgebiete rechtlich geschützt sei. „Bei der Beurteilung der Gefahren, die hauptsächlich, aber keineswegs nur für das Wasser bestehen, hat man scheinbar in der Eile das Thema Naturschutz vergessen“, wundert sich Schloz. Von einem Fracking-Verbot in Naturschutzgebieten oder Natura2000-Gebieten sei nämlich keine Rede.

Dem LNV zufolge müssen örtlich verfügbare Rohstoffe auch gefördert werden können. Allerdings nur unter der Prämisse, dass das Natur- und umweltverträglich möglich ist und die Risiken kalkulierbar sind. „Nur dann lassen sich Nutzen und Schaden öffentlich und transparent abwägen“, da ist sich LNV-Chef Ehret sicher. Leider fehle eine solche Voraussetzung beim Thema Fracking bis heute.