Gemeinsame Stellungnahme von BUND, LNV und NABU an das Ministerium Ländlicher Raum
zum Entwurf der Sozioökonomischen Analyse (SÖ-Analyse) und Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse (SWOT-Analyse) im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum 2014-2020 (MEPL III) im Rahmen der Konsultation der Wirtschafts- und Sozialpartner
BUND, LNV und NABU nehmen speziell zu der SWOT-Analyse Stellung und richten sich dabei nach der Reihenfolge der von der ELER-Verordnung (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) vorgegebenen Prioritäten:
Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
Die landwirtschaftliche Ausbildung und Beratung sind bislang sehr stark auf Ertragssteigerungen bei der Produktionstechnik und Gewinnmaximierung und Kostenführerschaft in der Betriebswirtschaft fokussiert, nicht selten mit Schwerpunkt auf relativ kurzfristigen Betrachtungszeiträumen.
Zur Integration neuer gesellschaftlicher Anforderungen beim Tierschutz, beim Umwelt- und beim Naturschutzschutz in die betrieblichen Entscheidungen ist das nötige Handwerkszeug bei der Berücksichtigung und Integration solcher Rahmenbedingungen, Restriktionen und Nebenziele in die betriebliche Kalkulation, beim Produktionswissen und für das Management nötig. Hierzu bestehen Defizite sowohl bei Ausbildung als auch bei Fortbildung und Beratung.
Forderung: Entsprechend den Punkt in der SWOT-Analyse bei Schwächen und bei Risiken ergänzen sowie entsprechende Verbesserungen bei der landwirtschaftlichen Ausbildung und Beratung in der Tabelle für den Entwicklungsbedarf aufnehmen.
Priorität 2: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe
Was bezüglich der eher kleineren Tierbestände im Bundesvergleich in der SWOT-Tabelle als Schwäche (Nr. 5) dargestellt ist, kann und sollte man angesichts des sich abzeichnenden Wandels in den Verbrauchererwartungen zu Tierhaltungsverfahren und Massentierhaltung auch als potentielle Stärke auffassen und dann als Chance begreifen und am Markt als Vorteil bewerben.
Aus Sicht von BUND, LNV und NABU darf eine Investitionsförderung mit öffentlichen Geldern nur für besonders tiergerechte Ställe sowie für Umbauten zur Arbeitssicherheit und Arbeitswirtschaft im Stall gewährt werden, nicht aber für Stallkapazitätserweiterungen aufgrund negativer direkter und indirekter Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Denn in der Regel ziehen Stallkapazitätserweiterungen eine Intensivierung der Bewirtschaftung der Futterbauflächen aufgrund der oft nicht mit der Bestandsaufstockung im Stall mitwachsenden Futterbaufläche nach sich.
In Baden-Württemberg ist in den letzten Jahren viel über ein „kleines AFP“ (Merkmale: geringe Mindestinvestitionssumme, Buchhaltungsauflagen, etc.) diskutiert worden (u.a. Workshop LEL). Ergebnis war, dass gerade für Investitionen zur Erhaltung und Verbesserung sowie zum Einstieg in die Landschaftspflege und zur Offenhaltung der Mindestflur ein solches „kleines AFP“ sinnvoll ist. BUND, LNV und NABU fordern, dass sich ein solches „kleines AFP“ in seiner weitgehend unstrittigen Notwendigkeit aus der SWOT eindeutig ableiten lässt; entweder bei der Priorität 2 oder ggf. auch bei der Priorität 4.
Aus der SWOT-Analyse zur Priorität 2 lässt sich aus der Schwäche Nr. 2 und der Chance Nr. 1 ein agrarstruktureller Bedarf für weitere Flurneuordnungen ableiten. Da die negativen landschaftsökologischen Auswirkungen vieler solcher Flurneuordnungsverfahren hinlänglich be-kannt und in dieser Form nicht weiter akzeptabel sind, hat das MLR in Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern und Verbänden Grundsätze für die Ökologisierung von Flurneuordnungsverfahren erarbeitet. BUND, LNV und NABU fordern, dass sich der Grundsatz, kein Flurneuordnungsverfahren ohne ökologischen Mehrwert, auch eindeutig aus der SWOT-Analyse ableiten lässt – entweder durch eine entsprechende ergänzende Restriktion gleich bei Priorität 2 oder durch eine Klarstellung bei Priorität 4 (s.u.).
Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme
Aufgrund des prognostizierten Klimawandels, der auffälligen Häufung von „Jahrhunderthochwassern“ und der bekannten gewässerstrukturellen Defizite der meisten Fließgewässer im Land (S. 131), müssen die Synergieeffekte zwischen Hochwasserschutz und Gewässerrenaturierungen in der SWOT-Analyse für die nächste ELER-Periode stärker herausgearbeitet werden. So sollte unter „Schwächen“ ein Zielkonflikt zwischen Hochwasserschutz, Landwirtschaft und Besiedlung ergänzt werden. Zudem sollte als Entwicklungsbedarf neben den Gewässerrandstreifen das Ziel der Herausverlegung von Ackernutzung aus dem HQ100-Überschwemmungsbereich und Überführung in Grünland aufgenommen werden. Maßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Retentionsräume entlang von Fließgewässern könnten zudem auch über die ELER-Prioritäten 3 und 5 begründet werden.
Während bei der SWOT-Analyse unter Stärken Nr. 8 eine „nachhaltige Forstwirtschaft“ mit hohem Waldanteil angeführt wird, fehlt bei den Schwächen ein Hinweis auf die Defizite wie zu geringe Anteile von Alt- und Totholzbäumen und zu geringe Anteile strukturreicher, breiter Waldsäume.
In der SWOT-Analyse (Schwächen und ggf. Risiken) fehlen zum Schutzgut Boden Aussagen zu den teils sehr geringen Humusgehalten ackerbaulich intensiv genutzter Böden, zu Bodenverdichtungen und infolgedessen eingeschränkter Bodenfruchtbarkeit. Auch der sich hieraus ableitende Monitoringbedarf sollte in der Tabelle „Entwicklungsbedarf“ und der Handlungs- und Förderbedarf sollte unter „Chancen“ mit entsprechenden Maßnahmen nach Art. 29 und 30 ergänzt werden.
In Ergänzung zu den Anmerkungen zu Flurneuordnungen unter Priorität 1 (s.o.) sollte in der SWOT-Analyse zu Priorität 4 Flurneuordnungen nicht nur in Zusammenhang mit Gewässerbegleitkorridoren („Chancen“ Nr. 10) genannt werden. Die von der MLR-Arbeitsgruppe zur Ökologisierung von Flurneuordnungsverfahren herausgearbeiteten Grundsätze sollten als eigenständiger Punkt unter „Chancen“ Eingang finden („Flurneuordnungsverfahren finden nur noch bei einem ökologischen Mehrwert statt. Flurneuordnung wird zudem verstärkt als Bodenordnungsinstrument für Naturschutzzwecke wie Biotopverbund, Gewässer- und Moorrenaturierungen genutzt.“). In der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg ist eines der Ziele, dass „die agrarstrukturelle Flurneuordnung auch zu einem Instrument zur Erhaltung und Mehrung der biologischen Vielfalt, zur Sicherung der natürlichen Ressourcen und zur Verbesserung der Grünen Infrastruktur“ weiterentwickelt wird.
Während auf den Seiten 121-122 zu Priorität 4 die Entwicklung und Umsetzung eines Moorschutzprogramms als zentraler Teil der Naturschutzstrategie des Landes noch erwähnt wird, findet sich kein diesbezüglicher Punkt in der Tabellenübersicht der SWOT auf den Seiten 142-145. BUND, LNV und NBAU fordern, dass der Punkt „Entwicklung und Umsetzung eines Moorschutzprogramms“ wortgleich in die Tabelle „Entwicklungsbedarf“ unter a) aufgenommen wird.
Priorität 5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
Wie schon bei der SWOT-Analyse zu Priorität 4 kommt auch bei der Priorität 5 die Moorrenaturierung deutlich zu kurz. Es findet sich im Fließtext auf Seite 163 ein Hinweis auf das C-Fixierungspotential durch wiedervernässte Moore, auf Seite 162 wird allerdings das C-Senkenpotenzial in Ackerbauregionen durch pfluglose Bodenbearbeitung und Kulturen wie Raps und Wintergetreide mit hohen Ernterückständen höher bewertet als das C-Senkungspotenzial in Grünlandregionen. Auch werden keine Synergien mit dem laut Naturschutzstrategie des Landes zu entwickelnden und umzusetzenden Moorschutzprogramms (s.o. bzw. Seite 122) aufgezeigt.
BUND, LNV und NABU fordern folgende Ergänzungen in der SWOT-Tabelle auf Seite 166:
– unter „Schwächen“: „Von 50.000 ha im Moorkataster des Landes geführten Mooren gelten 95% als zerstört“.
– unter „Chancen“: „Mobilisierung des C-Senkenpotenzials durch Wiedervernässung und Nutzungsextensivierung auf anmoorigen und moorigen Böden“.
Nach der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg sollen bis 2020 weitere 20 % der Niedermoorflächen Baden-Württembergs wiedervernässt werden.
Verwiesen wird auf das LANA-Papier „Potenziale und Ziele zum Moor- und Klimaschutz“ und auf den schriftlichen Bericht des Bundesumweltministeriums „Moorschutz stärken – Ökosystemdienstleistungen erfassen“ zur 79. Umweltministerkonferenz. Demnach sollte angesichts der vergleichsweise hohen Effektivität und Kosteneffizienz des Klimaschutzes durch die Vernässung und Renaturierung von Mooren das Land Baden-Württemberg für die ELER-Periode 2014-2020 nicht auf die Kofinanzierung durch EU-Gelder verzichten.
In dem Entwurf der SWOT-Analyse wird gleich mehrfach die bessere Erschließung des Kleinprivatwaldes mit Waldwegen zur Mobilisierung angeblicher Holzreserven gefordert (Seiten 155, 166 Schwächen und Chancen sowie 167 „Entwicklungsbedarf“ c) und e), 169 mehrfach). BUND, LNV und NABU fordern, solche Wiederholungen zu streichen, und mahnen, dass bestehende Restriktionen und Ziele des Waldnaturschutzes (Umsetzung Alt- und Totholzkonzept, Schutz bestehender Waldbiotope und Habitatbäume) schon bei der SWOT-Analyse zu Priorität 5 Eingang finden. Dem Ausbau des Waldwegenetzes im Kleinprivatwald mit öffentlicher Förderung zur Erschließung zusätzlicher Holzmengen sind damit enge Grenzen gesetzt.
BUND, LNV und NABU fordern als zusätzlichen Punkt unter „Risiken“ auf S. 166: „Zielkonflikt zwischen Mobilisierung weiterer Biomasse(anbau)reserven in Land- und Forstwirtschaft einerseits und Naturschutz und nachhaltigem Ressourcenschutz andererseits, auch aufgrund unzureichender Erfolge bei Energieeinsparung und Effizienzsteigerung im Rahmen der Energiewende“.
Stand 3.7.2013
Die vollständige LNV-Stellungnahme finden Sie hier:
Gemeinsame Stellungnahme von LNV, BUND und NABU zur SWOT-Analyse zum MEPL III