Schutz von Biotopgrünland vor Intensivierung

LNV-Info 1/2021

Immer wieder wird beobachtet, dass nach einem Wechsel des Bewirtschafters bisherige Feuchtwiesenbiotope oder FFH-Mähwiesen plötzlich wesentlich intensiver bearbeitet werden. Sie werden vier- bis fünfmal statt zweimal gemäht und (stärker) gedüngt.
Meldete man dies den Naturschutzbehörden, so erhielt man meist die Antwort, man könne so lange nichts machen, wie keine Verschlechterung der Biotopqualität nachgewiesen sei. Häufiges Mähen und Düngen sei gute landwirtschaftliche Praxis, die nicht an sich beanstandet werden könne.
Das wäre eine absolut unbefriedigende Situation, da man erst abwarten müsste, bis ein Biotop kaputt ist, um dem Verursacher dann zu sagen, das hätte er nicht machen dürfen. Dabei kann jeder Landwirt wissen, welche Biotope sich auf seine Flächen befinden: In dem landwirtschaftlichen Geoportal FIONA sind geschützte Biotope und kartierte FFH-Wiesen hinterlegt, zudem kann er jederzeit Auskunft bei der Naturschutzbehörde erhalten.
Der LNV hat zu diesem Sachverhalt eine Rechtsauskunft beim Informationsdienst Umweltrecht eingeholt (IDUR). Das Ergebnis war, dass die obige Auffassung nicht zutrifft und eine Intensivierung von geschützten Biotopen von der Behörde unterbunden werden kann, ja muss.
als pdf zum download:
Das vollständige LNV-Info zur Grünland-Intensivierung