Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV), der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) und der NABU Baden-Württemberg fordern die Baurechtsbehörden auf, konsequent gegen Schottergärten vorzugehen. Das Land habe Schottergärten zwar im neuen Biodiversitäts-Stärkungsgesetz verboten. Auf den Grundstücken vor Ort ändere sich dadurch jedoch zunächst einmal gar nichts. Es sei nun an den Baurechtsämtern, die Eigentümer von Schottergärten systematisch anzuschreiben und sie aufzufordern, rechtswidrige Flächen zurückzubauen.
Bauern- und Umweltverbände fordern Baurechtsämter auf, die Entschotterung voranzutreiben
Dazu sei es nicht immer notwendig, den Schotter komplett zu entfernen, betonen die Verbände. Oft genüge es schon, Erde einzubringen und so eine Schotter- in eine Grünfläche zu verwandeln. Sowieso nicht vom Verbot betroffen und ökologisch einwandfrei seien vielfältige Steingärten, in denen Natursteine und heimische Pflanzen kombiniert sind.
„Insekten brauchen Lebensräume. Darum legen immer mehr Landwirtinnen und Landwirte Blühstreifen und andere Habitat-Flächen an“, sagt BLHV-Vizepräsident Bernhard Bolkart. „Unser Ziel ist es aber auch, dass sich die gesamte Gesellschaft am Artenschutz beteiligt. Das bedeutet, dass jeder seinen Beitrag leisten muss. Auch die Gartenbesitzer.“
Schottergärten sterilisieren Grünzonen
Der LNV-Vorsitzende Gerhard Bronner hat wenig Verständnis für die Besitzer von Schottergärten. „Wer in einem Haus mit Garten wohnen möchte, muss sich auch darum kümmern“, meint der Naturschützer. „Insbesondere die großzügigen Grundstücke freistehender Einfamilienhäuser heizen den Landschaftsverbrauch immens an. Wenn diese Grundstücke dann noch durch Schotterflächen quasi sterilisiert werden, ist das ein ökologischer GAU und nicht zu rechtfertigen. Bei aller Liebe zur individuellen Freiheit: bestehende Regeln müssen eingehalten werden!“
Auch der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle fordert Häuslebesitzer und Baurechtsbehörden auf, sich auf den Weg zu machen: „Jeder und jede kann einen Beitrag zum Erhalt der Insektenvielfalt leisten. Wer statt auf Schotter auf Blühmischungen aus regionalem Saatgut setzt, hat nicht nur was fürs Auge, sondern schafft damit neue Wildbienen-Paradiese. Am Ende sind die Flächen auch pflegeleichter, denn in Schottergärten sprießt schon nach kurzer Zeit das Unkraut. Wer sinnvollerweise nicht zu Chemie greifen möchte, wird sich daher schon nach kurzer Zeit bücken müssen, um zwischen den Steinen zu jäten.“
Hintergrund: Das Verbot der Schottergärten
Das kürzlich beschlossene Biodiversitäts-Stärkungsgesetz enthält eine Reihe von Regelungen, die den Verlust der Artenvielfalt aufhalten sollen. Alle Beteiligten legten bei der Ausgestaltung des Gesetzes Wert darauf, dass dabei nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle Gruppen der Gesellschaft in die Pflicht genommen werden. Daher beinhaltet das Gesetz auch eine Klausel, die explizit klarstellt, dass Schottergärten mindestens seit 1995 gegen die Landesbauordnung verstoßen und deshalb illegal sind.
Dennoch werden in Neubaugebieten noch heute bis zu 30 Prozent der Grundstücke anteilig mit Schottergärten belegt. Auch im Bestand werden nach wie vor begrünte Gärten in Schottergärten umgewandelt. Mittlerweile schließen einige Gemeinden dies in ihren Bebauungsplänen explizit aus. Das begrüßen die drei Verbände ausdrücklich. Solch ein konkretes Vorgehen gegen Schottergärten ist aber bisher die Ausnahme.
Pressemitteilung zum download: LNV-PM