Förderkriterien für die extensive Wiesen und Weiden werden transparenter
Seit Jahren drängt der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV), die Förderung von extensivem Grünland zu vereinfachen und für transparente Kriterien zu sorgen. Insbesondere die Berechnung der förderfähigen landwirtschaftlichen sogenannten „Bruttofläche“ hat enormes Konfliktpotential. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) gibt nun in einer Handreichung wichtige Hinweise für die Praxis. Der LNV erhofft sich, dass damit die Kooperation von Betrieben mit dem Naturschutz erleichtert wird.
Der LNV begrüßt die Handreichung „Extensives Grünland – Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche“, die das MLR vor kurzem veröffentlicht hat. Sie soll helfen, beihilfefähiges Grünland zu identifizieren und vor allem für die Bewirtschaftenden die Kriterien für die Festlegung und Abgrenzung der Förderfläche nachvollziehbar darzustellen. „Eine solche Handreichung für Landwirtinnen und Landwirte, Landschaftserhaltungsverbände und für die Kontrollierenden hat der LNV schon lange gefordert“, betont LNV-Chef Dr. Gerhard Bronner. Das Land Rheinland-Pfalz hatte bereits vor einigen Jahren ein ähnliches Werk erstellt, das aber bei weitem nicht in die Tiefe geht wie die aktuell in Baden-Württemberg veröffentlichte Broschüre.
Nach Ansicht des LNV kann die neue MLR-Handreichung helfen, insbesondere extensiv beweidetes Grünland eindeutiger als förderfähige Fläche zu identifizieren. Die bisherigen Unklarheiten hinsichtlich der förderfähigen Bruttoflächen hatten zu erheblichen Frustration in der Landwirtschaft geführt. Selbst Landwirte und Landwirtinnen, die aus Naturschutzsicht alles richtig gemacht hatten und auf ihren Weiden auch einen gewissen Anteil Gehölze duldeten, hatten bei Kontrolle oft Probleme mit der förderfähigen Fläche. Im Schwarzwald beispielsweise sind deshalb viele Betriebe aus dem Vertragsnaturschutz ausgestiegen, was den Erhalt der für die Biodiversität enorm wichtigen extensiven Wiesen und Weiden weiter gefährdet.
Der LNV fordert nun dazu auf, die Kooperation mit dem Naturschutz wieder aufzunehmen. „Nur so können sie sich ihre Leistungen für die Biodiversität durch extensive Nutzung von der Gesellschaft vergüten lassen“, betont Bronner. In der Handreichung „Extensives Grünland“ schöpft das MLR den Spielraum, den die engen EU-Vorgaben lassen, nach Ansicht des LNV weitgehend aus.
Die gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) wird derzeit neu verhandelt. Es zeichnet sich bereits ab, dass die EU mehr Verantwortung auf die Länder übertragen will. Der LNV mahnt für diesen Fall bereits eine weitere Vereinfachung und Entbürokratisierung bei der Förderung des extensiven Grünlands an.
MLR-Pressemitteilung zur Förderung von extensivem Grünland
MLR-Handreichung „Extensives Grünland – Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche“
LNV-PM zum download: LNV begrüßt MLR-Handreichung zu extensivem Grünland