EU-beihilfefähige Naturschutzflächen

LNV-Info 6/2010

LNV fordert offensive Umsetzung des EU-Richterspruchs in Baden-Württemberg

Dürfen naturschutzrelevante Flächen, die z.B. von Schäfern und Mutterkuhhaltern extensiv bewirtschaftet werden, weiterhin eine Förderung über die erste Säule der EU-Agrarpolitik erhalten?

Bisher wurden den Landwirten die schwierige Bewirtschaftung dieser wertvollen Lebensräume nur über Agrarumweltprogramme entgolten. Diese Programme allein reichen jedoch in vielen Fällen wegen zu geringer Förderhöhen nicht aus, um die Nutzung der Flächen aufrechtzuerhalten.

Der Europäische Gerichtshof hat am 14.10.2010 entschieden, dass eine „landwirtschaftliche Fläche“ im Sinne der EU-Vorgaben auch dann vorliegt, wenn deren Nutzung zwar auch landwirtschaftlichen Zwecken dient, der überwiegende Zweck aber in der Verfolgung der Ziele der Landschaftspflege und des Naturschutzes besteht. D. h. Naturschutzflächen, auf denen zum Beispiel aus Gründen der Landschaftspflege Schafe weiden, sind bei der Gewährung von Direktzahlungen der EU-Agrarpolitik ohne Einschränkungen zu berücksichtigen.

Der EuGH hat damit klar gemacht, dass naturschutzfachlich wertvolle Flächen wichtiger Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft sind. Ihr Erhhttp://lnv-bw.de/wp-admin/post-new.php#alt spielt eine zentrale Rolle als öffentliche Leistung. Damit urteilt der EuGH ganz im Sinne der zahlreichen Landwirte, die ihre Bewirtschaftung auf die Ziele des Naturschutzes ausrichten und damit zum Erhalt unserer artenreichen Kulturlandschaften beitragen. Eine Kombination von Naturschutz und landwirtschaftlicher Nutzung ist nun eindeutig legitimiert. In Zukunft müssen extensiv bewirtschaftete Weiden, Magerrasen oder Heiden ausnahmslos für landwirtschaftliche Direktzahlungen prämienberechtigt sein.

Der LNV fordert deshalb zu Gunsten der betroffenen Landwirte eine offensive Umsetzung des Richterspruchs in Baden-Württemberg.

Das vollständige LNV-Info finden Sie hier:

LNV-Info 6/2010