Landschaftserhaltungsverbände (LEV)

LNV-Info 7/2010

Landschaftspflege- oder -erhaltungsverbände und ähnliche Rechtsformen (Verein, GmbH) (im folgenden als LEV bezeichnet) sind freiwillige Zusammenschlüsse von Landkreisen, Kommunen, Naturschutzverbänden und Landnutzern. Sie verfolgen in Anlehnung an den Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL, 2009, http://www.lpv.de) die Hauptziele:
• ein flächendeckendes Netz naturnaher, intakter Lebensräume aufzubauen, um in allen deutschen Kulturlandschaften die Lebensgrundlagen zu erhalten,
• Biotope zu betreuen und deren Pflege zu organisieren,
• der Landwirtschaft ein verlässliches Zusatzeinkommen im Naturschutz zu verschaffen und sie bei der Vermarktung gebietstypischer Produkte zu unterstützen, um das Brachfallen großer Flächen in benachteiligten Gebieten zu verhindern,
• Impulse für eine ökologisch orientierte Wirtschaftsentwicklung und nachhaltige umweltverträgliche Landnutzung u. a. auch im Bereich Bioenergie zu geben, die das Besondere der einzelnen Regionen herausarbeitet und ihre Eigenkräfte weckt.

LEV organisieren die Pflege und Entwicklung der Biotope mit Unterstützung der örtlichen Landwirte, unterstützen die unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden bei der Umsetzung der Landschaftspflege-Richtlinie (Vertragsnaturschutz) und entlasten sie damit bei der praktischen Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen. Sie orientieren sich dabei an vorhandenen Managementplänen, Pflegeplänen und Biotopvernetzungskonzeptionen. Sie sind auch prädestiniert, die Entwicklungsziele in Natura-2000-Gebieten umzusetzen. Hoheitliche Aufgaben verbleiben bei den unteren Verwaltungsbehörden.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen empfiehlt “Landschaftspflegeverbände für die Umsetzung regionaler Landnutzungskonzepte sowie der gemeindlichen Landschaftsplanung zu institutionalisieren und zu fördern” (SRU 1996).

Das vollständige LNV-Info finden Sie hier:

LNV-Info 7/2010

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