Zumeldung von LNV und LJV zur Gemeinsamen Pressemitteilung des NABU LV und anderen
Beim dem tot im Schluchsee aufgefundenen Wolf konnten Geschossreste nachgewiesen werden, der junge Wolf ist also mit großer Wahrscheinlichkeit erschossen worden. Deshalb ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft in dieser Sache.
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) und der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) verurteilen den illegalen Abschuss aufs Schärfste und rufen die ermittelnden Behörden dazu auf, rasch und gründlich tätig zu werden, um den Täter oder die Täterin zu ermitteln und einer Verurteilung zuzuführen.
Das Töten eines streng geschützten Wolfes ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die auch deshalb streng geahndet werden muss, um solche Fälle künftig zu verhindern.
Download: Zumeldung Wolfsabschuss