Naturschutzverbände fordern deutlich mehr Tempo für Renaturierung der Fließgewässer

Gemeinsame Pressemitteilung von LNV, BUND und NABU

Enorme Defizite bei Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – Land steuert auf EU-Klage zu

Es ist ein dickes Brett, das Baden-Württemberg beim Gewässerschutz bohren muss. „Wir sind meilenweit davon entfernt, die EU-Ziele zu erreichen. Das Umsetzungstempo muss jetzt im dritten Bewirtschaftungszyklus deutlich anziehen, damit wir eine Chance haben, alle Gewässer in einen guten Zustand zu überführen“, sagt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle. Gemeinsam mit den Verbandsspitzen von BUND und LNV im Land hat er die kürzlich verschickte Stellungnahme der drei Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV an das Land unterschrieben. Darin fordern die Verbände das Umweltministerium und die Regierungspräsidien auf, spürbar mehr Einsatz für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu zeigen. „Wir sind enttäuscht, dass der gute ökologische Zustand der Gewässer in weiten Teilen des Landes weiterhin verfehlt wird. 21 Jahre nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie sind die wenigen Erfolge ernüchternd. Das Land muss sich endlich zu einem konsequenten Gewässerschutz bekennen, weitere mutlose Jahre können wir uns schlicht nicht mehr leisten“, ergänzt die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch. Der LNV-Vorsitzende Gerhard Bronner erklärt: „Das Land hat die Gewässerentwicklung nicht mit ausreichendem Nachdruck betrieben und eingefordert. Jetzt muss die Aufholjagd beginnen. Wir brauchen mehr Personal und Finanzmittel, um dem Ziel des guten Zustands der Gewässer bis 2027 einen großen Schritt näher zu kommen.“

Nur vier Prozent der Flüsse im Rheineinzugsgebiet in gutem ökologischem Zustand
Wie prekär die Lage der Gewässer im Land – und damit vieler wassergebundener Lebewesen – ist, lässt sich im baden-württembergischen Rheineinzugsgebiet ablesen, das etwa 80 Prozent der Landesfläche umfasst. Nur vier Prozent der dort fließenden Flüsse erreichen den in der WRRL geforderten guten ökologischen Zustand.

Mehr Personal und Finanzmittel nötig
Für die Verbände steht fest: „Bei den Wasserwirtschafts- und Naturschutzverwaltungen fehlt es immer noch massiv an Personal und finanzieller Ausstattung, um die identifizierten Maßnahmen auch umzusetzen. Die Politik muss hierzu ihre Hausaufgaben machen“. Außerdem müssen die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie konsequent in Politikbereiche wie Landwirtschaft, Verkehr oder Raum- und Bauleitplanung eingebunden werden, was bis heute nicht geschieht. „Sollten diese Defizite nicht behoben werden, steuert Deutschland und damit auch Baden-Württemberg im Jahr 2027 auf ein Vertragsverletzungsverfahren zu“, warnen die Naturschutzverbände.

Effekte des Klimawandels stärker berücksichtigen
Die Verbände fordern das Umweltministerium des Landes auf, die Schlüsselmaßnahmen für den Gewässerschutz zügig zu identifizieren: „Unsere Flüsse und Bäche brauchen wieder mehr natürliche Strukturen, mehr Durchgängigkeit und mehr Schutz vor Nähr- und Schadstoffeinträgen. Zusätzlich müssen die Folgen des Klimawandels mit anhaltenden Trockenperioden, Grundwasserproblemen und Überlastungen mit Hochwasser in die Maßnahmenpakete Eingang finden und stärker berücksichtigt werden“, bekräftigen die Verbandsspitzen gemeinsam.

Priorität auf Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
„Wir fordern die Landespolitik auf, sich zur Deadline 2027 der WRRL zu bekennen. Der Umsetzung der Ziele muss die neue Landesregierung deutlich mehr Priorität einräumen“, fordern die Naturschutzverbände. Die vier Regierungspräsidien, die LUBW und die Unteren Wasserbehörden benötigen dafür eine deutliche personelle Verstärkung und mehr Geld, um die Maßnahmen umzusetzen. Allein für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit und der Gewässerstruktur müssen bis zum Jahr 2024 etwa 1.650 Maßnahmen für 1,5 Milliarden Euro umgesetzt werden, damit die WRRL-Ziele bis 2027 erreicht werden. Der Hochwasserschutz müsse zudem inhaltlich mit der Gewässerökologie verzahnt werden, damit auch die Biodiversität profitieren könne, betonen die drei Verbände.

Hintergrund:
EU-Wasserrahmenrichtlinie – ein scharfes Schwert:

• 2000 hat die EU die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet und damit eine Vielzahl an Einzelrichtlinien zum Gewässerschutz ersetzt. Sie schreibt vor, dass die europäischen Gewässer im Jahr 2015 oder – mit zweimaliger Verlängerung um sechs Jahre – spätestens 2027 einen „guten“ ökologischen und chemischen Zustand erreichen müssen.
• Die Qualitätsziele der WRRL: weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in Gewässern; Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen; sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen; Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte.
• Gewässer werden in der WRRL flussgebietsbezogen von der Quelle bis zur Mündung betrachtet und sowohl nach ihrer chemischen als auch biologischen Wasserqualität beurteilt. Tiere, Pflanzen und Gewässerstrukturen fließen in die Bewertung mit ein.
• Ziel der Richtlinie ist es, in allen Gewässern wieder möglichst naturnahe Strukturen mit wenigen Schadstoffen zu schaffen, damit die typischen Tiere und Pflanzen dort leben können.

Hinweise des LNV zur Wasserrahmenrichtlinie
Informationen des NABU BW zur Wasserrahmenrichtlinie
Bestandsaufnahme des BUND zu Gewässern im Land
Die 164 von der LUBW gelisteten Wasserkörper im Land, viele sind in mäßigem bis schlechten Zustand: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/oekologischer-zustand

Stellungnahme der Verbände zur Wasserrahmenrichtlinie

Pressemitteilung zum Download: LNV-BUND-NABU-PM zur gemeinsamen Stellungnahme WRRL