LNV-Stellungnahme zum Entwurf einer Neufassung
Drei Jahre nach Ablauf des alten Wasserkrafterlasses für Wasserkraftanlagen bis 1000 kW hat das UM die Neufassung in die Anhörung gegeben. Der LNV hält die Neufassung mit seinen nach der Größe des Fließgewässers gestuften Orientierungswerten für gelungen und eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung. Allerdings sollte aus LNV-Sicht auch bei Wasserkraftstandorten mit einem mittleren Abfluss von 0,4 m3/s ein Mindestabfluss als Einstiegs-wert vorgegeben werden. Der LNV unterbreitet eine Reihe weiterer Verbesserungsvorschläge.