LNV: „Schottergärten sind illegal“

Baubehörden sollen Landesbauordnung durchsetzen

Schottergärten für Tiere so wertlos wie ein Aldi-Parkplatz / LNV-Tagung zum Artenschutz in Siedlungen am 10. November 2018 in Stuttgart

Schottergärten sind für die Natur wertlos – und zugleich ein Verstoß gegen die Landesbauordnung. Darauf weist der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) in einem Brief hin, den er im Vorfeld seiner Tagung „Zukunftsforum Naturschutz“ in Stuttgart an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau geschickt hat.

„Tausende Gärten in Baden-Württemberg widersprechen geltendem Recht. Schottergärten sind illegal. Die Landesbauordnung schreibt vor, dass unbebaute Flächen als ‚Grünflächen‘ anzulegen oder anderweitig zu begrünen sind. Graue Schotterwüsten erfüllen diese Vorgabe nicht“, erklärt der LNV-Vorsitzende Dr. Gerhard Bronner. „Wir fordern das Wirtschaftsministerium auf, die Baurechtsbehörden explizit auf diesen Sachverhalt hinzuweisen und die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen.“
Der LNV regt darüber hinaus an, das Verbot von Schottergärten zukünftig auch explizit in Bebauungsplänen aufzuführen. Das schaffe ein Bewusstsein für die Rechtslage und stelle sicher, dass Bauherren über die Regelung informiert sind.

Viele Gärten sind biologisch tot
Schottergärten stehen schon lange in der Kritik von Naturschützerinnen und Naturschützern. Im Gegensatz zu echten Steingärten, die natürliche Lebensräume nachbilden und Wildpflanzen, Eidechsen, Insekten und Spinnen beherbergen, sind moderne Schottergärten in aller Regel biologisch tot. Üblicherweise wird der Boden abgetragen und mit einem halben Meter Schotter befüllt, in dem keine Pflanzen wurzeln können. Um die vermeintlich leicht zu pflegenden Gärten noch steriler zu machen, wird oftmals eine Abdeckung unter dem Schotter eingebracht und die Fläche somit quasi versiegelt. Auch vereinzelte Pflanzen wie Thuja oder Kirschlorbeer werten solche Gärten nicht auf, da heimische Tiere mit diesen nicht heimischen Pflanzen fast nichts anfangen können.

Steinwüsten schaden der Natur und dem Stadtklima
„Für Tiere und Pflanzen ist ein Schottergarten in etwa so attraktiv wie der asphaltierte Parkplatz vor dem Aldi“, sagt Bronner. Mit dem Parkplatz haben Schottergärten einen weiteren Nachteil gemeinsam: Im Sommer speichern beide Flächen die Sonnenwärme und tragen so zur Überhitzung der Städte bei, anstatt als grüne Lunge die Folgen des Klimawandels abzumildern und temperaturausgleichend zu wirken.
„Angesichts der vielerorts nach wie vor großen Baugrundstücke ist es unverantwortlich, zusätzlich zur Bebauung auch noch die verbleibenden Freiflächen dazwischen zu versiegeln“, sagt Bronner. „Schottergärten sind ein Angriff auf die Lebensqualität – für uns Menschen genauso wie für Pflanzen und Tiere.“

Tagung zur Stadtnatur in Stuttgart
Passend zur Problematik der Schottergärten widmet der LNV sein diesjähriges „Zukunfts-forum Naturschutz“ dem Thema Stadtnatur. Unter dem Titel „Mehr Natur wagen – Chancen für die Artenvielfalt in Städten und Dörfern?“ findet die öffentliche Tagung am 10. November in Stuttgart statt.

Infos und Anmeldung zur Tagung: www.lnv-bw.de/veranstaltungen/zukunftsforum2018

Auszug aus der Landesbauordnung Baden-Württemberg:
§ 9 Nichtüberbaubare Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

(1) Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.

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LNV-Pressemitteilung: „Schottergärten sind illegal

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© Hannes Huber