LNV fordert Bebauungsplan-Änderungen für Nachverdichtungen

Zumeldung zur Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 19.06.2018 – Hauk plädiert für Nachverdichtung der Ballungsräume mit Aufstockung und Anbauten in moderner Holzweise

Der Landesnaturschutzverband (LNV) begrüßt Minister Hauks Plädoyer für die Aufstockung von Gebäuden. In vielen alten Bebauungsplänen ist eine unverantwortlich lockere Bebauung festgesetzt. Wer sein Haus um ein Stockwerk erhöhen wolle oder auf riesigen Bauparzellen ein zweites Wohnhaus errichten wolle, dürfe das nicht.

Die Kommunen könnten diese Bebauungspläne ändern und eine höhere und dichtere Be-bauung zulassen. Aus Angst vor Nachbarprotesten unterbleibe das leider, so die Naturschüt-zer. Lieber weise man am Ortsrand neue Baugebiete aus und trage so zur Zersiedelung der Landschaft bei.

Der LNV fordert, neue Baugebiete nur noch zuzulassen, wenn der Siedlungsbestand sorgfäl-tig auf Nachverdichtungspotenziale geprüft wurde.

Besonders ärgerlich finden die Naturschützer, dass nach dem befristet eingeführten § 13b neue Wohnbaugebiete ohne die wichtigsten Umweltstandards erschlossen werden können. „Die Wohnungsnot in Ballungsräumen wird hier missbraucht, um Einfamilienhausgebiete auf dem Land noch schneller realisieren zu können“, ärgert sich LNV-Chef Gerhard Bronner. „Keinesfalls darf diese ohnehin europarechts-widrige Regelung unbefristet weitergelten!“

Zur Bezugs-PM

Download: LNV-PM – Zumeldung zur Aufstockung von Gebäuden