Klares Nein zum Kartellverfahren Einheitsforstamt

Wälder sind mehr als Holzproduktionsplantagen

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) lehnt die Forderung des Bundeskartellamtes zur Neuordnung der Holzvermarktung und zur Umgestaltung der Forstverwaltung ab. Der Dachverband der baden-württembergischen Naturschutzverbände fordert die Bundes- und Landtagsabgeordneten auf, das Bundeswaldgesetz zu ändern.

In einem Schreiben an Abgeordnete und Minister verdeutlicht der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret: „Die Kartellbehörde fordert eine Trennung der Waldbewirtschaftung nach Besitzarten und die Abtrennung der forstlichen Hoheitsaufgaben von den Beratungs- und Dienstleistungsaufgaben. Sollte dies umgesetzt werden, droht in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern eine völlige Zerschlagung der Forstverwaltung. Damit wäre das Ende des über Jahrzehnte bewährten und aus unserer Sicht äußerst effizienten Einheitsforstamts besiegelt.“ Der LNV befürchtet, dass die anerkannt hohen Standards für eine besitzartenübergreifende naturnahe Waldwirtschaft durch Billig-Anbieter gefährdet würden. Bürger/innen und Verbände würden mit dem Forstamt auch die einheitlichen Ansprechpartner „vor Ort“ verlieren“.

Mit dieser Entwicklung werde sich der LNV und die in ihm zusammengeschlossenen Verbände nicht abfinden, betont der LNV-Chef. Ganz offensichtlich dominiere im Bundeskartellamt ein nur von erwerbswirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmter Blick auf den Wald. Gemeinwohlaspekte wie die Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder blieben außen vor. „Wir halten diese neoliberalistische Denkweise für überholt und falsch – Wälder sind doch mehr als Holzproduktionsplantagen!“, unterstreicht Ehret. Wettbewerbs-Maßstäbe für die Industrie und den Handel ließen sich niemals auf die von Langfristigkeit und Nachhaltigkeit geprägte Waldbewirtschaftung übertragen.

Der LNV begrüßt die von der Agrarministerkonferenz auf den Weg gebrachte Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundeswaldgesetzes. Er sieht darin die Chance, die Gemeinwohlverpflichtung in der Waldbewirtschaftung und die Organisationsform des Einheitsforstamts im Bundeswaldgesetz zu verankern. Der Dachverband appelliert an die Abgeordneten und Minister sich für ein „Moratorium“ aller aus dem Kartellverfahren resultierenden Organisationsveränderungen im Forstbereich einzusetzen. Nur so könne verhindert werden, dass in Baden-Württemberg eine Forstreform vom Zaun gebrochen werde, die niemand wolle und bei der es nur Verlierer gebe.

Es gehe um weit mehr, als um eine wettbewerbskonforme Holzvermarktung: „Wald ist ein uns allen anvertrautes nationales Natur- und Kulturerbe, das unseren vollen Einsatz verdient!“ fordert der LNV-Vorsitzende die Abgeordneten des Bundestags auf.
Download: Schreiben an die Bundestags-Abgeordneten

Download: LNV-Pressemitteilung zum Kartellverfahren Einheitsforstamt

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