Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg widerspricht der Empfehlung der Baulandkommission, § 13b BauGB bis 2022 zu verlängern
Dammbruch gegen den Naturschutz droht
Die Baulandkommission hat heute ihren Abschlussbericht vorgelegt. Neben einigen sinnvollen Vorschlägen enthält das Papier auch die Aufforderung, den umstrittenen § 13b Baugesetzbuch (BauGB) bis 2022 zu verlängern, der ansonsten zum Jahresende ausliefe. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) reagiert entsetzt, hat doch die Regelung zu einem maßlosen Flächenverbrauch geführt, der mit der eigentlichen Intention der Regelung, bezahlbare Wohnungen in Verdichtungsräumen beschleunigt bauen zu können, nichts zu tun hat.
Mit der Einführung des § 13b BauGB haben Bundestag und Bundesregierung gegen das Votum des Bundesrates und den Rat vieler Fachleute gesetzlich vorgeschriebene Umweltstandards außer Kraft gesetzt. „Kleine“ Bebauungspläne zur Wohnbebauung – die aber im Einzelfall bis 4 ha groß sein können – wurden von der Pflicht zur Umweltprüfung und zum Eingriffsausgleich befreit. Geschaffen zum beschleunigten Abbau der Wohnungsnot angesichts der Flüchtlingsproblematik, wird § 13b überwiegend dort angewandt, wo es gar keine Wohnungsnot gibt.
Damit sind eine Reihe von Problemen verbunden:
• In den Kommunen sinkt der Druck zur Innenentwicklung. Eigentlich müsste die Schließung von Baulücken und die Nutzung leerstehender Gebäude Vorrang haben. Dies bedeutet jedoch mühsame Verhandlungen mit Eigentümer. Viele Kommunen weisen deshalb lieber neue Baugebiete aus und verstärken so den Flächenverbrauch an – nun noch beschleunigt durch § 13b.
• Die städtebauliche Hierarchie geht verloren, nach der langfristig und nach raumordnerischen Grundsätzen bei der Flächennutzungsplanung geplant wird, wo gebaut werden soll, und erst danach konkrete Bebauungspläne aufgestellt werden. Manche Kommunen haben in der Zwischenzeit die reguläre Bauleitplanung komplett aufgegeben und planen nur noch § 13b-Gebiete. Damit geht raumordnerische Qualität verloren.
„Eine Entfristung des § 13b führt zu einem Dammbruch beim Flächenverbrauch, der sich bereits jetzt abzeichnet.“, warnt der LNV-Vorsitzende Dr. Gerhard Bronner. Naturschützerinnen und Naturschützern würde die Verlängerung die Zornesröte ins Gesicht treiben. Der tägliche Flächenverbrauch in der BRD, der laut von der Regierung beschlossener Nachhaltigkeitsstrategie bei maximal 30 ha/Tag liegen soll, beträgt heute mehr als das Doppelte.
Der LNV setzt sich vehement dafür ein, dass die im Gesetz vorgesehene Befristung des § 13 b BauGB auf den 31.12.2019 auch eingehalten wird. Er unterstützt die EU-Beschwerde der Umweltverbände auf Bundesebene, die leider von der EU-Kommission noch nicht bearbeitet wurde.
Der LNV-Chef sieht Befürchtungen der Naturschützer bestätigt, dass die Wohnungsnot in Ballungsräumen nur ein willkommener Vorwand war, um den unbequemen Naturschutz bei der Bauleitplanung auszuhebeln. „Sonst hätten die Befürworter des § 13b ihn auf die Fälle beschränkt, mit denen er rechtfertigt wurde: verdichtete Wohnbebauung in Gebieten mit Wohnungsnot, also den Ballungsräumen.“, stellt Bronner klar.
Statt immer neue Baugebiete auszuweisen, empfiehlt der LNV den ländlichen Kommunen, was die größeren Städte schon längst mit Erfolg praktizieren: Konsequente Mobilisierung der Innenentwicklungspotenziale. Leerstände und Baulücken gibt es in den meisten Kommunen zu Hauf. Die Mobilisierung dieser Potentiale verlangt freilich Engagement und intelligente Konzepte und ist mit mehr Einsatz verbunden als die allzu oft routinierte Ausweisung neuer Baugebiete auf der grünen Wiese.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung zum downloaden: https://lnv-bw.de/wp-content/uploads/2019/07/2019-07-02_LNV-PM-Dammbruch-beim-Flächenverbrauch-Entfristung-§13b-BauGB-droht.pdf