Die Naturschutzverbände schlagen weitere Konkretisierungen vor
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Baden-Württemberg, haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Nationalparkgesetzes beim Ministerium für Ländlichen Raum eingereicht. Darin drücken sie ihre Zufriedenheit aus, dass nationale und internationale Nationalparkstandards im Entwurf berücksichtigt wurden. „Die Landesregierung hat einen guten und ausgewogenen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet. Lediglich in einigen Punkten muss sie noch nacharbeiten“, sagt der NABU-Landesvorsitzende Dr. Andre Baumann.
Reiner Ehret, Vorsitzender des LNV lobt die organisatorische und inhaltliche Leistung des Ministeriums für Ländlichen Raum im Rahmen der Nationalparkdiskussion in den vergangenen zwei Jahren: „Umfassende Informationen im Internet und in unzähligen Veranstaltungen und Einzelgesprächen, die Postkartenbefragung in der Region und ein umfassendes unabhängiges Gutachten – der Aufwand war groß, aber er hat sich gelohnt. Viele Menschen, nach Umfragen die Mehrheit in Baden-Württemberg, konnten für die Nationalparkidee gewonnen werden. Das ist eine gute Grundlage für die parlamentarische Entscheidung.“
„Der Nationalpark wird ein Entwicklungsnationalpark sein, denn wir werden nicht sofort auf 75 Prozent der Fläche den Wald sich selbst überlassen können, sondern vollständig erst nach zwei bis drei Jahrzehnten“, erläutert Michael Reisser, BUND-Landesgeschäftsführer. „Wir Naturschutzverbände werden darauf achten, dass die Entwicklung nicht ins Stocken gerät. Darum schlagen wir vor, dass der Nationalparkplan spätestens nach drei Jahren fertig gestellt sein muss, damit die Nationalparkverwaltung planmäßig vorgehen kann. Außerdem möchten wir im Gesetz stehen haben, dass spätestens nach 15 Jahren die Hälfte des Nationalparkgebiets Kernzone sein muss.“
Als weitere wesentliche Punkte wünschen sich die Naturschutzverbände eine Öffnungsklausel für eine spätere Erweiterung des Nationalparks – natürlich auf freiwilliger Basis der jeweiligen Waldeigentümer – und ein gesetzliches Pestizidverbot im Nationalpark. Ehret erläutert: „Nationalparke sind die höchste Schutzkategorie im Naturschutzgesetz. Da haben Pflanzen, Tiere und Pilze Vorrang, auch solche, die auf Bäumen und geschlagenem Holz leben. Pestizide gehen da einfach gar nicht.“
Download: Pressemitteilung zum Entwurf des Nationalparkgesetzes