Bild: Wolfgang Staiger

LNV-Erwiderung zur DB-Stellungnahme zur Gäubahnkappung

Nötiger denn je: geplante Kappung der Gäubahn 2025 in Stuttgart-Vaihingen verhindern

LNV kämpft weiter gegen Schienenabbau und gibt der DB Contra – Mündliche Erörterung beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) kämpft vor dem EBA weiter für den Erhalt des Gäubahnanschlusses an den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof. Dabei geht es nicht um die jüngst für erledigt erklärte Debatte um einen Ergänzungsbahnhof zu Stuttgart 21. Gegenstand des Verfahrens ist ausschließlich die – selbst nach Bahnangaben – bis 2032 dauernde mindestens siebenjährige Übergangs-Phase, in welcher der Pfaffensteigtunnel zwischen Böblingen und Flughafen als neue Gäubahnzuführung gebaut wird. Die DB AG will während dieses langen Zeitraums die Gäubahn vom neuen Hauptbahnhof abhängen. Ursprünglich waren nur etwa vier Monate Unterbrechung vorgesehen. (Bahnexperten außerhalb der DB halten eine wesentlich längere Unterbrechung als sieben Jahre für wahrscheinlich.)

Der LNV hat dargelegt, dass diese Planung formal rechtswidrig ist. Diese Ansicht wird von drei Rechtsgutachten gestützt. Auf den entsprechenden LNV-Eilantrag vom Juni 2022 haben die DB AG und ihre Anwälte im Oktober 2022 Stellung genommen und sehen ihr Vorgehen als rechtlich völlig korrekt an. Der LNV als Verfahrensbeteiligter erhielt diese Stellungnahme Anfang März 2023. Er hat nun auf die Stellungnahme erwidert und beim EBA auch eine mündliche Verhandlung beantragt.

Ziel des LNV-Antrags vom Juni 2022 ist es inhaltlich, bis zur Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels mindestens ein Gleis der – im Stuttgarter Abschnitt wegen der Aussicht über die Stadt auch Panoramabahn genannten – Gäubahn bis an den neuen Tiefbahnhof beizubehalten. Das ist für eine klima- und umweltverträgliche Anbindung des Südens von Baden-Württemberg und aus der Schweiz für Stadt wie Region Stuttgart und für das Land essenziell.

In seiner Erwiderung auf die Stellungnahme der Bahn bemängelt der LNV insbesondere

  • dass die Bahn bei ihrer Sachverhaltsdarstellung immer noch nicht die von ihr mittlerweile gewählte geänderte Bauausführung berücksichtigt, die einen Abbau von Gäubahninfrastruktur am Hauptbahnhof entbehrlich macht. Die Darstellung der Bahn ist überholt und kann eine Kappung der Gäubahn schon im Sommer 2025 über einen Zeitraum von allermindestens sieben Jahren nicht rechtfertigen,
  • dass die DB in diesem Zusammenhang die Ergebnisse einer von ihr selbst erstellten „Machbarkeitsprüfung Aufrechterhaltung Gäubahn“ seit Jahren nicht für eben diese Aufrechterhaltung nutzbar macht,
  • dass die DB für die Dauer der Unterbrechung der Gäubahn nicht einmal eine feste Obergrenze nennt. Es könnte also nach Ansicht der Bahn in rechtlich zulässiger Weise statt des angestrebten Fertigstellungsjahrs 2032 für den Pfaffensteigtunnel
    B. 2034 oder 2037 werden, bis die Gäubahnunterbrechung beendet ist,
  • dass die DB in einer dem Eisenbahnbundesamt vorgelegten Darstellung „Regionalbahnhof Vaihingen: Eine gute Verbindung“ beschönigend ausschließlich von „großen Vorteilen für Berufspendler:innen“ durch die Gäubahnkappung und das Ersatzkonzept ab Vaihingen mit Umsteigen auf die S-Bahn spricht. Weiter stellt die Bahn in der Darstellung fürs Eisenbahnbundesamt durch „Rosinenpicken“ Verbindungen ab Horb in den Filderraum und zu Zielen dar, wo sich die Gäubahnkappung nicht nachteilig auf die Reisezeit auswirkt. Die durch die Gäubahnkappung verlängerten Fahrtzeiten an andere Ziele nennt die Bahn nicht. Zudem stellt sie den Anteil der betroffenen Reisenden intransparent dar. So entsteht eine unvollständige Entscheidungsgrundlage für das Eisenbahnbundesamt und das ihm übergeordnete Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
  • dass die Bahn die nachteiligen Auswirkungen der Gäubahnkappung auf den Schienenverkehr im südlichen Abschnitt der Gäubahn mit Städten wie Rottweil, Tuttlingen (weltweit bedeutender Standort der Medizintechnik), Singen/Konstanz sowie Schaffhausen und Zürich völlig ausblendet. Die Schweiz ist Baden-Württembergs bedeutendster Außenhandelspartner: Auch für wichtige Wirtschaftsbeziehungen müssen umweltverträgliche Verkehrsangebote erhalten und ausgebaut, sie dürfen keinesfalls verschlechtert werden.

 

Der Landesnaturschutzverband erhofft sich von der beantragten mündlichen Verhandlung eine faire Diskussion über Notwendigkeit und Auswirkungen der geplanten langjährigen Gäubahnkappung.

 

Die vom LNV dem EBA übermittelte Stellungnahme vom 28.03.2023 kann unter info@lnv-bw.de angefordert werden. 

 

Für Rückfragen und Kontakt

  • Stefan Frey, LNV-Vorstandsmitglied und Referent für Verkehr und Umwelt,
    mobil: 0172 682 4559; Mail: j.frey@t-online.de

 

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