LNV-Stellungnahme zur Umweltzulage Wald
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) dankt für die Zusendung des Entwurfs der Verwaltungsvorschrift Umweltzulage Wald und die damit verbundene Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der LNV begrüßt es, dass die Aufnahme von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) als Antragsteller der Umweltzulage Wald für Ihre Mitglieder in die VwV-UZW integriert worden ist. Durch die Möglichkeit der FBG, Sammelanträge stellen zu können, wird der bürokratische Aufwand für den einzelnen privaten Waldbesitzende minimiert, die Bagatellgrenze von EUR 150,00 umgangen und Forstbetriebsgemeinschaften als Träger gemeinschaftlicher Maßnahmen gestärkt.
Der finanzielle Ausgleich von Einkommenseinbußen durch auflagenbedingte Bewirtschaftungseinschränkungen zur Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes ist mit 50 Euro pro ha und Jahr angemessen. Diese Umweltzulage dient auch der Akzeptanzförderung von Natura 2000.
Wir weisen darauf hin, dass bei der Halbzeitbewertung von MEPL II viele Waldbesitzende mit der Beratung im Zusammenhang mit der Förderung und Antragstellung unzufrieden waren. Es wurde auch eine große Unsicherheit bezüglich der Bewirtschaftungseinschränkungen in Natura-2000-Gebieten geäußert. Zudem fehlte einigen Waldbesitzenden das Bewusstsein für die ökologische Relevanz der Regelungen im Zusammenhang mit der Umweltzulage Wald und den Erhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Natura 2000.
Wir glauben, dass eine Erhöhung der Wissens- und Handlungskompetenz der Waldbesitzenden bei der Umsetzung des Verschlechterungsgebotes mit der finanziellen Förderung Hand in Hand gehen muss und fordern deswegen eine umfassendere Information der Waldbesitzenden bei der Waldbewirtschaftung im Hinblick auf das Natura 2000 Erhaltungsmanagement. Nichtstaatliche Waldbesitzende sollten über die Umsetzung von Natura 2000 Richtlinien im Wald noch besser geschult werden, insbesondere auch im Hinblick auf die Forsteinrichtung.
Die geplante einheitliche Umsetzung von Natura 2000 im öffentlichen Wald über die Forsteinrichtung mittels eines „integrierten Bewirtschaftungsplans“ (IBP) ist durch die kartellrechtlich bedingte Zerschlagung der Einheitsforstverwaltung ungewiss. Durch den Wegfall des Einheitsforstamtes wird das Durchdringen von naturschutzfachlich erprobten Bewirtschaftungspraktiken von staatlichen/öffentlichen auf private Waldbesitzende zusätzlich erschwert.
Neben der pauschalen Förderung der VwV-UZW für Bewirtschaftungseinschränkungen sollten Entwicklungsmaßnahmen in Natura 2000 Gebieten, wie sie in den Managementplänen stehen, für Privatwaldbesitzer förderfähig sein.
Mit dem Vertragsnaturschutz steht zwar ein effizientes Instrumentarium für die Naturschutzfinanzierung zur Verfügung, das allerdings finanziell aufgestockt werden sollte, wenn daraus auch Naturschutzmaßnahmen im Wald finanziert werden sollen. Bedauerlicherweise baut die Forstverwaltung für gezielten Naturschutz im Wald weder die VwV-NNW noch die VwV-UZW aus, sondern fördert in erster Linie Maßnahmen wie Bodenschutzkalkungen (Zuschuss in Höhe von 90%-100%) und Waldwegebau.
Mit freundlichen Grüßen