Am 14. Juni 2024 fand im Landtag eine Anhörung zum Volksantrag gegen den Flächenverbrauch „Ländle leben lassen“ statt
Im Frühjahr 53.000 Unterschriften für einen Volksantrag gegen den Flächenverbrauch beim Landtag eingereicht
Im Frühjahr reichte ein Bündnis von 26 Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen 53.000 Unterschriften für einen Volksantrag gegen den Flächenverbrauch beim Landtag ein. In einer gemeinsamen Sitzung von fünf Landtagsausschüssen hörten sich die Abgeordneten die Argumente der Initiatoren des Volksantrages und weiterer Experten an. Die Ausschüsse „Landesentwicklung und Wohnen“, „Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz“, „Umwelt, Klima und Energiewirtschaft“, „Verkehr“ und „Wirtschaft, Arbeit und Tourismus“ wollten sich so im Vorfeld einer Landtagsentscheidung über den Volksantrag ein Bild machen, wie in der Fachwelt der Volksantrag beurteilt wird.
Ziel: rasche Reduzierung des Flächenverbrauchs
Zentrales Anliegen des Volksantrages ist die rasche Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 2,5 ha/Tag und längerfristig auf Netto-Null, wie sie im Koalitionsvertrag bereits beschlossen, aber noch nicht vollzogen wurde. Erreicht werden soll dieses Ziel durch verbindliche Obergrenzen für die Ausweisung neuer Bebauungspläne. Bündnissprecher Gerhard Bronner, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes, betonte, dass die Schaffung von neuem Wohnraum und Gewerbeflächen auch dann möglich sei, wenn man mit Fläche sparsamer und effizienter umgeht. Handlungsbedarf bestehe dabei weniger in den Ballungsräumen als im Ländlichen Raum, wo 80 % des Flächenverbrauchs stattfindet. Bauen in die Höhe und nicht in die Breite sei eine Strategie. Noch wichtiger sei es aber, die Potenziale im bebauten Bereich wie Baulücken und Leerstände zu mobilisieren. Engagierte Kommunen zeigen bereits heute, was möglich ist, sind aber leider noch nicht in der Mehrheit.
Fruchtbare Erde muss weiterhin für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln bereitstehen
Marco Eberle, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes, ging insbesondere auf den Schutz der landwirtschaftlichen Flächen ein. Fruchtbare Erde müsse weiterhin für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln bereitstehen und dürfe nicht weiter versiegelt werden. Dazu müssten endlich verbindliche Vorgaben zum Schutz der Böden erlassen werden. Diese seien notwendig, um eine regionale Lebensmittelproduktion und die Zukunft der heimischen Landwirtschaftsbetriebe gewährleisten zu können. Allein der durchschnittliche Flächenverlust der letzten 10 Jahre in Höhe von 5 Hektar pro Tag entspräche pro Woche der Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebes in Baden-Württemberg.
sparsamer Umgang mit Fläche im neuen Landesplanungsgesetz verbindlich verankern
Eine konkrete Forderung des Bündnisses lautet, im neuen Landesplanungsgesetz das von der Regierungskoalition beschlossene Flächensparziel als „Ziel“ und nicht als „Grundsatz“ der Raumplanung festzusetzen. Ziele müssen umgesetzt werden, über Grundsätze kann man sich in der Abwägung hinwegsetzen. Daneben enthält der Volksantrag eine Reihe von weiteren Forderungen wie „Gewerbeflächenpools“ und den besonderen Schutz fruchtbarer Böden. Der Ausbau der Photovoltaik solle bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen wie beispielsweise Parkplätzen und großflächigen Flachdächern erfolgen.
mehr Ressourcen und rechtliche Instrumente für Innenentwicklung gefordert
Bei der Anhörung kamen auch die Kommunalverbände und verschiedene Experten zu Wort, von denen etliche den Volksantrag kritisch sahen. Allerdings bekannten sich alle zum Vorrang der Innenentwicklung, für die die Gemeinden freilich mehr Ressourcen und rechtliche Instrumente benötigen. Hier sieht „Ländle leben lassen“ insbesondere den Bund in der Pflicht. Die Gemeinden brauchen mehr und praktikablere Instrumente, um erfolgreich Innenentwicklung betreiben zu können, so z. B. eine „Innenentwicklungsmaßnahme“. Interessant auch die Frage an Albrecht Reuß von der Architektenkammer, wieviel mehr an Nutzfläche für Wohnen und Gewerbe denn durch Innenentwicklung geschaffen werden könne. Im ländlichen Raum sei da durchaus der Faktor 2 drin, meinte Reuß. Allerdings gäbe es auch vielfältige Hemmnisse, an denen gearbeitet werden müsse.
keine Trabantensiedlungen auch fernab besiedelter Bereiche!
Die vom Bundeskanzleramt betriebene geplante Änderung des § 246e im Baugesetzbuch, der Trabantensiedlungen auch fernab besiedelter Bereiche ermöglichen soll, würde den Flächenfraß noch verstärken und müsse umgehend aufgegeben werden.
Landtag wird nach Diskussion entscheiden
Der Landtag wird sich in den nächsten Wochen und Monaten weiter mit dem Thema beschäftigen und über den Volksantrag entscheiden.