BUND-LNV-Stellungnahme zur Verwaltungsvorschrift Stellplätze
Beide Verbände begrüßen die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zu § 35 und 37 der Landesbauordnung zu Fahrradabstellplätzen. Sie kritisieren aber die verpasste Chance, auch die Regelungen zu Kfz-Stellplätzen einer nachhaltigen Mobilitätspolitik anzupassen. Während Kfz-Stellplätze für Verkaufsstätten, Verwaltungen, Freizeiteinrichtungen u. a. rechtlich vorgeschrieben sind, gibt es keine entsprechenden Vorschriften für den Öffentlichen Verkehr. So wird staatlich gelenkt auch weiterhin der Verkehrsteilnehmer vorrangig das Auto statt den Öffentlichen Verkehr nutzen.
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