LNV-Stellungnahme zum Nachbarrechtsgesetz an das Justizministerium
Der LNV hat in seiner gemeinsamen Stellungnahme mit weiteren Naturschutzverbänden die geplante Möglichkeit, für energetische Sanierungen die Grenze zum Nachbargrundstück in einer Tiefe von 0,3 m überschreiten zu dürfen, begrüßt. Abgelehnt hat der LNV dagegen die geplanten Änderungen der Grenzabstände von Gehölzen zum Schutz von Solaranlage vor Beschattung. Stadtdurchgrünung und damit Beschattung und Kühlung durch Bäume seien in Zeiten der Klimaerwärmung wichtiger.
LNV-Brief an das Justizministerium zum Herunterladen:

Für ein zweijähriges Jugendprojekt im Bereich Naturschutz suchen wir ab dem 1. September 2026 für verschiedene Landkreise in Baden-Württemberg jeweils eine engagierte Honorarkraft als Gruppenleitung. 





