Landratsamt sieht noch keine Möglichkeit zum Eingreifen
Der Landesnaturschutzverband BW (LNV), Dachverband von 36 Naturschutzvereinen in Baden-Württemberg, hat am 18.1.2023 das Landratsamt als Kommunalaufsichtsbehörde aufgefordert, die parallele Aufstellung von 8 Bebauungsplänen durch die Stadt Dornhan zu unterbinden. Die Einleitung so vieler paralleler Bebauungspläne verstoße gegen die Grundvoraussetzung für Bebauungspläne, nämlich die Erforderlichkeit.
Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 24.4.2023 geantwortet und mitgeteilt, es sehe keine Möglichkeit des Einschreitens gegen das Vorgehen der Stadt Dornhan zum jetzigen Zeitpunkt. Das Gesetz sehe keine Obergrenze der parallel zu betreibenden Bebauungspläne vor, und die Erforderlichkeit werde erst im konkreten Verfahren geprüft.
In der Sache freilich teilt das Landratsamt die Zweifel an der Erforderlichkeit dieses Umfangs an Bebauungsplänen, insbesondere bei einigen der Bebauungspläne in der Kernstadt sowie in Marschalkenzimmern und Fürnsal. Hier könnte eine Bevorratung vorliegen, zumal aufgrund von Zins-und Marktentwicklungen die Nachfrage nach Bauplätzen deutlich zurückgehen dürfte.
Der LNV bedauert die Entscheidung zwar, kann aber die Argumentation des Landratsamtes nachvollziehen. Umso wichtiger sei es, bei den einzelnen Bebauungsplänen sehr genau die Begründung der Erforderlichkeit durch die Stadt zu prüfen und bei Zweifeln einzuschreiten. Dies werden die örtlichen Vertreter der Naturschutzverbände tun und auch von der Raumordnungsbehörde im Regierungspräsidium einfordern.
Der LNV geht nicht davon aus, dass der Stadt der Nachweis der Erforderlichkeit bei allen vorgesehenen Bebauungsplänen gelingt.
Pressemitteilung zum download: 13b Baugebiete Dornhan lk Rottweil