LNV beantragt Aussetzung des Verfahrens zur A8 am Albaufstieg

Aus- und Neubau der A8 am Albaufstieg

LNV beantragt Aussetzung des Verfahrens zur A8 am Albaufstieg
LNV-Stellungnahme bemängelt fehlende Angaben zur Klimawirkungen und falsche Darstellung der Verkehrswirkungen
Foto: BI gegen A8 Albaustieg
 

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) fordert, das Verfahren um den Aus- und Neubau der A8 am Albaufstieg auszusetzen. In seiner Stellungnahme begründet er diese Forderung damit, dass die Planungsunterlagen zum Teil unvollständig und zum Teil falsch seien. Damit das Verfahren fortgesetzt werden kann, müsse die Autobahn GmbH zunächst die entsprechenden Unterlagen korrigieren und nachreichen.

Konkret kritisiert der LNV, dass insbesondere die Klimawirkungen in den Unterlagen nicht dargestellt seien. „Es wurden weder die verkehrlichen noch die baulichen Klimawirkungen des Vorhabens dargestellt – geschweige denn geht aus den Unterlagen hervor, wie das Projekt absolut zum Klimaschutz beitragen soll. Ohne diese Informationen lässt sich das Vorhaben aber nicht sinnvoll abwägen“, sagt der LNV-Vorsitzende Dr. Gerhard Bronner. Genau das jedoch schreibt das Klimaschutzgesetz auf Bundesebene in Paragraf 13 vor: Die Belange des Klimaschutzes müssen in die Abwägung einbezogen werden.

In den Unterlagen fehlen nach Angaben des LNV etwa mengenmäßige Angaben über die Zunahme der CO2-Emissionen durch das Vorhaben. „Stattdessen finden sich darin völlig falsche Behauptungen – etwa zur Senkung der Transportkosten durch eine kürzere Strecke, durch geringere Steigung und durch flüssigeren Verkehrsablauf“, kritisiert Bronner. Zudem fehlen laut LNV in den Unterlagen Angaben über die baulich bedingten CO2-Emissionen der Autobahn, obwohl etwa die Herstellung von Stahlbeton bekanntermaßen mit hohen CO2-Emissionen verbunden ist.

Verkehrliche Auswirkung falsch

Die Darstellungen der verkehrlichen Auswirkungen des Autobahnbaus sind in den Unterlagen zwar enthalten, allerdings sind sie nach Ansicht des LNV falsch. Die Autobahn GmbH unterstellt das Verkehrsmodell von der „konstanten Quelle-Ziel-Beziehung“. Damit ist gemeint, dass sich die zügigere und flüssigere Fahrt bei gleicher Fahrleistung in gewonnener Zeit niederschlägt. „Dies ist aber vielfach empirisch widerlegt“ kritisiert Bronner. „Korrekt hätte das Modell vom konstanten Reisezeitbudget angewendet werden müssen. Bei flüssigerer Fahrt verbringt man nicht weniger Zeit auf der Straße, sondern fährt weiter.“

Vermeintlich im Verkehr eingesparte Zeit wird wieder in den Verkehr investiert[1] – es wird also neuer Verkehr induziert. Dies gilt für Zeiteinsparungen aufgrund kürzerer Strecken ebenso wie aufgrund höherer Geschwindigkeit. Das „konstante Reisezeitbudget“ gilt als eine der stabilsten Mobilitätskenngrößen[2]. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen habe diesen Sachverhalt bereits 2017 in einer Publikation dargestellt.

[1] „Dies ist auch vor dem Hintergrund problematisch, dass der Infrastrukturausbau langfristig nicht unbedingt zu einer Verkürzung von Transport und Reisezeiten führt. Dieser beeinflusst als Teil der Raumstruktur die Entstehung von Verkehr und erhöht die Verkehrsleistung. Vor allem die Veränderung der Erreichbarkeiten durch die Senkung des Raumwiderstands kann wiederum Verkehr induzieren.“ Auszug aus dem Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (2017): Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor, S. 156,

 Sondergutachten November 2017

[2] „Die Anzahl der Wege pro Person und Tag sowie die Zeit, die dafür aufgewendet wird, sind dagegen gleich geblieben. Hierbei handelt es sich um keine neue Erkenntnis: Menschen in verschiedenen Ländern und Kulturen sind über Jahrzehnte hinweg durchschnittlich täglich die gleiche Zeit unterwegs. Dieses konstante Reisezeitbudget gilt als eine der stabilsten Mobilitätskenngrößen und wird als „Marchetti Konstante“ bezeichnet.“ ebd, S. 65

Der LNV hat sich der Stellungnahmen der Bürgerinitiative A8 Drackensteiner Hang vom 25.03.2022 angeschlossen.

Die Pressemitteilung zum download

 
Hintergrundinformationen:

Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes vom 31.03.2022 zur 4. Planänderung: download
Stellungnahme der BI “Drackensteiner Hang” vom 25.09.2023 zur 5. Planänderung mit der Stellungnahme des LNV vom 19.09.2023 und der Stellungnahme der unabhängigen Verkehrswissenschaftler vom 14.09.2023: download


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