Für erfolgreichen Klima- und Artenschutz fordern LNV, NABU und BUND ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket ein – 15 Millionen Euro müssten dafür vom Land kommen
Tag des Artenschutzes (3.3.)
Die Landesregierung möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv beschleunigen. Rund 1.000 neue Windräder sollen in den kommenden Jahren entstehen. Zum Tag des Artenschutzes am 3. März stellen die Landesvorsitzenden von LNV, NABU und BUND klar: „Die Ziele zur Beschleunigung der Energiewende in Baden-Württemberg unterstützen wir voll und ganz. Doch damit sowohl Klima- als auch Artenschutz gelingen, muss das Land gleichzeitig in den Schutz windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten investieren“, stellen Bronner, Enssle und Pilarsky-Grosch klar. Die wichtigsten Punkte führen die Verbände in dem neuen Forderungspapier „Artenhilfsprogramme als Voraussetzung für eine beschleunigte Energiewende“ aus.
Mit Blick auf die bald beginnenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 sagt der NABU-Landesvorsitzende, Johannes Enssle: „Wenn Baden-Württemberg beim Ausbau der Wind- und Solarenergie schnell vorankommen möchte, müssen bereits im Doppelhaushalt 2023/2024 rund 15 Millionen Euro eingeplant werden. Denn die Artenhilfsprogramme müssen jetzt aufgestellt und vorbereitet werden, nicht erst, wenn die Welle an neuen Windenergieprojekten in den kommenden Jahren anrollt.“
„Mit Artenhilfsprogrammen werden Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten gebündelt. Dabei geht es darum, die Populationen dieser Arten so zu schützen und zu unterstützen, dass einzelne Schlagopfer an Windenergieanlagen nicht ins Gewicht fallen“, erklärt Dr. Gerhard Bronner, Landesvorsitzender des Landesnaturschutzverbandes (LNV).
Insgesamt rechnen die Naturschutzverbände mit einem Gesamtbetrag von 20 bis 30 Millionen Euro, die jährlich investiert werden müssten. Diese Mittel kämen vor allem Landwirt*innen und Waldbesitzenden zu, um auf ihren Flächen Maßnahmen zur Förderung der Arten umzusetzen. Rund die Hälfte der Mittel könnte aus Bundes- und EU-Töpfen finanziert werden, so die Naturschutzverbände. Den Grundstock von etwa 15 Millionen Euro müsse das Land jedoch selbst tragen. Um festzustellen, dass die Maßnahmen auch wirken und um bei Bedarf schnell nachsteuern zu können, müsse das Ganze von einem systematischen Monitoring begleitet werden. Auch das sei in den Kosten inbegriffen.
Windenergiesensible Vogelarten profitieren von Horst-Schutzzonen im Wald sowie von einer insekten- und damit auch vogelfreundlichen Acker- und Grünlandbewirtschaftung. Bei Fledermäusen geht es auch darum, ihre Quartiere zu schützen, die Habitatstrukturen im Wald zu verbessern und die Lichtverschmutzung zu verringern.
Auch juristisch sind Artenhilfsprogramme ein Weg, um Konflikte zwischen erneuerbaren Energien und Artenschutz zu reduzieren. Die BUND-Landesvorsitzende und Juristin, Sylvia Pilarsky-Grosch, stellt fest: „Artenhilfsprogramme sind ein Weg, um schon im Voraus Konflikte zwischen Windenergie und Artenschutz sowohl fachlich als auch juristisch zu entschärfen. Wenn die Landesregierung beim Ausbau der Windenergie nicht auch gleichzeitig in den Artenschutz investiert, drohen um jeden einzelnen Vogel und um jede einzelne Fledermaus an jedem einzelnen Windrad langwierige juristische Auseinandersetzungen.“
Hintergrund
Das Forderungspapier „Artenhilfsprogramme als Voraussetzung für eine beschleunigte Energiewende“ sowie kostenfreie Pressefotos zum Thema finden Sie unter https://next.nabu-bw.de/s/zTydnqFcwtJ6AWg