Zumeldung zur Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 22.10.2019
Der LNV begrüßt es, dass die Landesregierung mit dem heutigen Kabinettsbeschluss die Eckpunkte zum Volksbegehren Artenschutz für verbindlich erklärt hat. „Damit kann die Arbeit an Rechtsvorgaben und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung beginnen“, so Dr. Gerhard Bronner, Vorsitzender des Dachverbands der Natur- und Umweltschutzverbände im Land. Es komme nun darauf an, die Eckpunkte so in Gesetzesänderungen, Regelungen und Fördermaßnahmen umzusetzen, dass das Anliegen des Volksbegehrens erreicht wird und die Landwirte gut damit leben können. „Dazu bieten wir unsere Mitarbeit an“, so Bronner