LNV-Stellungnahme an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Der LNV begrüßt zwar grundsätzlich einen GVP-Maßnahmenplan für Straßen, der nach Prioritäten und Finanzierbarkeit sowie nach objektiven, sachlichen und nachvollziehbaren Kriterien erstellt werden soll. Der vorgelegte Entwurf erfüllt diesen Anspruch allerdings zum Großteil nicht. Er lässt auch nicht erkennen, dass sich die Straßenbauverwaltung der Verantwortung stellt, die ihr als Hauptverursacher der meisten unserer Umweltprobleme (Luftverunreinigung, Lärm, CO2-Ausstoß, Landschaftszerschneidung, Naturzerstörung usw.) zukommt.
Der LNV beantragt daher, den vorgelegten Entwurf eines Maßnahmenplans „Landesstraßen“ zurückzuziehen. Der LNV empfiehlt, für die kommende 10 jährige Laufzeit des Maßnahmenplans auf Neu- und Ausbaumaßnahmen zu verzichten und zunächst den Sanierungsstau zu beheben, auch durch Umschichtung von Finanzmitteln für Neu- und Ausbau.
• Für Ortsumfahrungen erwarten wir, dass die abgeschossene Lärmaktionsplanung vorliegt, die aufzeigt, ob eine Lärmentlastung auch ohne Neubaumaßnahme erzielt werden kann. Eine Lärmaktionsplanung sollte zwingende Voraussetzung sein, bevor überhaupt eine Ortsumgehung angedacht und geplant wird.
• Wir bitten um einen Stopp aller laufenden und neuen Straßenplanungen1 bis sinnvolle und nachvollziehbare Kriterien bzw. deren Grenzwerte für Baunotwendigkeiten erarbeitet wurden. Die vorgelegten sind hierfür weitgehend nicht geeignet.
Wir begründen dies wie folgt:
Zum einen wurden nicht nur aktuelle Bedarfsmeldungen in den Entwurf aufgenommen. Vielmehr wurden alle noch nicht realisierten Maßnahmen aus dem GVP 1995 übernommen und dies auf z.T. völlig veralteter Daten- und Kostenbasis. Dies geschieht entgegen den ausdrücklichen Forderungen des Rechnungshof BW, keine automatische Übernahme der Altprojekte zu tätigen2 und ausnahmslos alle Projekte auf den Prüfstand zu stellen.
Zum anderen wurden die Entscheidung für „Neu-/Ausbau“ oder Verzicht darauf wie in den vergangenen Jahrzehnten nach zweifelhaften straßenverkehrlichen Kriterien vorgenommen (Belastungswert, Ausbauwert). Demnach ist eine Ausbaunotwendigkeit ab einem Belastungswert von 4.500 Fahrzeugen pro 24 h gegeben und erreicht bereits bei 10.000 Fz/24 h höchste Dringlichkeit. Damit definiert die Verkehrsverwaltung eine Ausbaunotwendigkeit knapp über der durchschnittlichen Belastung einbahniger L-Straßen (4.200 Fz/24 h) und ignoriert, dass auf solchen Straßen gut 15.000 Fahrzeuge/24 h bewältigt werden können.
Beim Ausbauwert wird als Ziel eine angeblich „raumordnerisch gewünschte Mindestreisegeschwindigkeit“ angesetzt5 und Straßenausbau für alle Abschnitte gesehen, auf denen keine 100 km/h erreicht werden können. Dies obwohl die StVO 100 km/h nur als absolute Höchstgeschwindigkeit zulässt (Näheres s.u.). Der durch die damit verbundene Verkehrsbeschleunigung zusätzlich induzierte Verkehr wird nicht berücksichtigt, deren negative Wirkungen auf Umwelt, Gesundheit, Energieverbrauch entsprechend ebenfalls nicht.
Die vollständige Stellungnahme: