Zustimmung überwiegt

LNV zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Zumeldung zur STM PM 199/2014 Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes
http://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kabinett-beschliesst-novelle-des-erneuerbare-waerme-gesetzes/

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) begrüßt die Änderungen im Erneuerbare-Energie-Gesetz weitgehend. „Zielführend sind insbesondere die Ausdehnung der Gültigkeit auf Nichtwohngebäude, die Erhöhung des geforderten regenerativen Anteils auf 15 % und die Flexibilisierung bei der Auswahl der Erfüllungsmöglichkeiten“, stellt Dr. Gerhard Bronner, stellvertretender Vorsitzender des Naturschutzdachverbands, fest.

Der LNV kritisiert allerdings, dass die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen messtechnisch nicht nachgewiesen werden muss. „Gerade in Altbauten ist der Einsatz von Luftwärmepumpen häufig ineffektiv, obwohl auf dem Papier gute Werte nachgewiesen werden“, so Bronner. Kritisch sieht der LNV auch die Anerkennung von Biomasse, weil die nachhaltig nutzbaren Energieholzpotenziale im Land weitgehend ausgereizt seien. „Zusätzliche Anreize tragen aber zur Verdrängung der vorrangig wünschenswerten stofflichen Nutzung von Holz bei“ mahnt Bronner.

Mit Blick auf das Biogas fordern die Naturschützer, dass nur die Nutzung der Abwärme aus Biogas-BHKWs anerkannt wird, nicht aber virtuell bezogenes Biogas selbst.

LNV-Stellungnahme zum Erneuerbaren Wärmegesetz: http://lnv-bw.de/erneuerbare-waerme-gesetz/

Download: LNV-PM zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz